Hauke Göttsch

Hauke Göttsch
Ausschussvorsitzender Petition, Jagd

Jagdsteuer | | Nr. 217/18

Keine Bevormundung der Kreise – vor Ort regeln, was zu regeln ist

Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Die Jagdsteuer wird von den Kreisen erhoben. Wir sollten ihnen es auch weiterhin überlassen, ob sie sie erheben wollen oder nicht. Das verstehen wir unter Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Von Bevormundung halten wir nichts.

Zunächst Grundsätzliches:

Die Jagdsteuer wird nur noch in sieben Bundesländern erhoben. Lassen wir die Stadtstaaten beiseite, so wurde sie in sechs, nämlich Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern, abgeschafft.

Jagdsteuerpflichtig sind nur Jagdausübungsberechtigte. Besteuerungsgrundlage ist der Jahresjagdwert. Bei Verpachtungen ist dies der mit dem Jagdpächter vereinbarte Pachtpreis.

Häufig mit der Jagdsteuer in einem Atemzug genannt wird die Entsorgung von Fallwild. Bis 2012 haben die Jäger der Kreisjägerschaft im Kreis Plön unentgeltlich verunfalltes Wild eingesammelt, nachgesucht, es von Leiden erlöst und entsorgt. Seit Einführung der Jagdsteuer musste der Kreis diese Aufgaben an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr übertragen. Die Frage, wer mehr hat von welchem System, wollen wir nicht stellen. Sie soll jeder Kreis eigenverantwortlich beantworten.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes ist die Jagdsteuer verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sie ist eine traditionelle Aufwandssteuer. Die Jagd zu besteuern, bedeutet nicht, auch das Thema Reiten damit zu belegen. Die unterschiedliche Behandlung liegt im gesetzgeberischen Ermessen. Im Übrigen sollte die Pferdesteuer – im Gegensatz zur Jagdsteuer – neu eingeführt werden. Übergeordnete Gesichtspunkte (Breitensport) sprachen ebenso gegen sie wie auch nichtetablierte Strukturen.

Mit dem Gesetzentwurf werden wir uns im Ausschuss noch näher befassen. An unserer Ablehnung wird das nichts ändern.“

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Max Schmachtenberg
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