| Nr. 087/10
Kein Zerrbild der Leiharbeit zeichnen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Es macht durchaus Sinn, dass wir uns heute zu diesem Antrag auch mit einigen Fakten zur Zeitarbeit beschäftigen und nicht nur versuchen, ein Zerrbild entstehen zu lassen. Zeitarbeit baut Brücken für den Einstieg und die Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – gerade auch für Menschen, die sonst nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten.
Im elften Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wird deutlich, dass über 60 % – um es genau zu sagen, 62,4 % der Arbeitnehmer, die in Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden, vorher nicht beschäftigt waren. 11,4 % von ihnen waren überhaupt noch nie beschäftigt. Zeitarbeit ist wahrlich kein Traumjob, jedoch eine gute Möglichkeit für Menschen überhaupt wieder Fuß zu fassen auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Zeitarbeit sorgt für die notwendige Flexibilität, die die Unternehmen heute oft dringend brauchen, um marktgerecht auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren zu können – dies sichert im Übrigen auch die Arbeitsplätze bei der Stammbelegschaft. Deutlich negativ zum Thema Zeitarbeit fiel in der jüngsten Vergangenheit der deutsche Drogerieriese Schlecker auf.
Dieser kündigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dann über eine Zeitarbeitsfirma eines früheren Schlecker-Managers wieder eingestellt wurden, nur zu einem wesentlich schlechteren Lohn. Diese unanständige Praxis verurteilen wir zutiefst. Dahinter steht aus unserer Sicht nur Eines – kaltes Gewinnstreben!
Jedoch ist dies nicht nur ein spezifisches Schlecker-Problem, sondern diese Praxis findet auch bei anderen Unternehmen Anwendung. Zum Beispiel bei der AWO im westlichen Westfalen, die eine Zeitarbeitsfirma für ihr Küchenpersonal gründete und auch bei der Frankfurter Rundschau, die ebenfalls eine Tochterzeitarbeitsfirma für einen Teil der Mitarbeiterschaft gründete. Und noch als weiteres Beispiel die Gewerkschaft Verdi, die nach Angaben des Spiegels schon bald plant, eine neue Gesellschaft auszulagern, um dort die Mitarbeiter zu schlechteren Konditionen weiterzubeschäftigen.
Schaut man aber genauer hin, so ist diese Art der Scheinzeitarbeit zum Glück nur eine Ausnahme. Im aktuellen Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird dargelegt, dass es nur bei 2% der Betriebe, die Zeitarbeit nutzen, die Anzahl der Beschäftigten abgebaut und die Anzahl der Zeitarbeiter ausgebaut worden ist. Die Methode Schlecker ist die Ausnahme! Über Zeitarbeit, so das Nürnberger IAB, finden 15% der Zeitarbeiter dauerhaft den Sprung in die Festanstellung bei den Entleihunternehmen.
Diesen Einstieg in den Arbeitsmarkt wollen und dürfen wir nicht überregulieren. Die Auswirkungen des Gesetzes, das im Übrigen aus der rot/grünen Zeit stammt, müssen wir genau beobachten und sollten genau hinschauen, wo Missbrauch geschieht. Eventuelle Schlupflöcher müssen geschlossen werden. Wir setzen uns für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit ein.
Das sinnvolle und wirksame Instrument der Zeitarbeit wird von der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen im arbeitsmarktpolitischen Sinn richtig angewendet. Dieser wichtige arbeitsmarktintegrative Beitrag darf nicht in Frage gestellt werden durch rechtlich zweifelhafte Konstruktionen einzelner Unternehmen, die dadurch ihre Kosten drastisch senken wollen.
Die CDU / CSU Fraktion im deutschen Bundestag wird sich daher für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer in Unternehmen und für mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit einsetzen. Zwischen verbundenen Unternehmen darf eine Abweichung vom Gleichstellungsgebot zu ungunsten des Leiharbeitnehmers grundsätzlich nicht in Betracht kommen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel