Zum heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald zum sogenannten Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
„Die Entscheidung in Mecklenburg-Vorpommern hat keine direkten Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. In Kenntnis der Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer hat die Koalition erst am gestrigen Montag entschieden, am bestehenden Testgebot in Schleswig-Holstein festzuhalten. Die touristische Beherbergung ist damit nicht verboten, sondern lediglich an die Bedingung eines negativen Corona-Testergebnisses geknüpft. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen hat aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion der Schutz der Bevölkerung Vorrang. Aktionismus bei Änderungen des Corona-Regelwerkes ist deshalb fehl am Platz.“