| Nr. 102/09
Jungtiere sollen in Ruhe ihre ersten Lebenswochen verbringen
Zur Diskussion um die Waldgesetznovelle erklärt der forstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hartmut Hamerich:
„Selbstverständlich soll und wird jeder das ganze Jahr über auf den Wegen im Wald spazieren gehen dürfen. Abseits der Wege wollen wir, dass neugeborene Tiere ihre ersten Lebenswochen möglichst ungestört verbringen dürfen. In dieser Zeit darf das Wild auch nicht bejagt werden.“
Die Wälder in Schleswig-Holstein bestünden anders als in allen anderen Flächenländern zum größten Teil aus kleinen Feldgehölzen und Schonungen. Diese kleinen Waldstücke dienten den Tieren als Ruhezone und als Kinderstube. Insbesondere Spaziergänger mit Hunden, die abseits der Wege umherstreiften, scheuchten das Wild ständig auf. „Bei den kleinen Waldstücken überqueren sie dann zwangsläufig Straßen. Die Folge sind für Tier und Mensch lebensgefährliche Situationen. Diese wollen wir zukünftig vermeiden“, so Hamerich.
Kein Waldbesitzer werde vernünftig auftretende Pilzesammler, Vogelzähler oder Vogelschützer der Naturschutzverbände zurück auf die Wege verweisen. Allerdings werde die Grundlage dafür geschaffen, Störenfriede in ihre Grenzen zu weisen.
„Tierschutz ist auch der Schutz der Jungtiere vor Störungen. Wer einerseits ein Verbandsklagerecht für Tierschützer fordert und andererseits den Schutz vor Jungtieren in ihren Ruhezeiten und Ruhezonen im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen treten will, ist unglaubwürdig“, so Hamerich.
Die Anhörung im Agrarausschuss werde zeigen, inwieweit das Recht der Jungtiere auf ein Aufwachsen in Ruhe und die berechtigten Interessen der Menschen an einer möglichst weitgehenden Nutzung der Ruhezone Wald in Einklang zu bringen seien, so Hamerich abschließend.
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Max Schmachtenberg
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