Hans-Jörn Arp (ehemaliger Abgeordneter)
Parlamentarischer Geschäftsführer, Verkehr

A20 | | Nr. 189/16

Jetzt muss die Ausschreibung des Elbtunnels mit Hochdruck voran getrieben werden

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig eine zügige Ausschreibung der Arbeiten am Elbtunnel gefordert:

„Ich freue mich über das Urteil. Dem Bau der für Schleswig-Holstein so wichtigen westlichen Elbquerung steht nun – bis auf die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung – nichts mehr im Wege. Verkehrsminister Meyer muss in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsminister unverzüglich mit der Vorbereitung der Ausschreibung beginnen“, forderte Arp in Kiel.

Die Feststellung des Gerichtes, wonach das Vorhaben mit den Anforderungen des Naturschutzes vereinbar ist, sei ein wichtiger Meilenstein für den Bau des Tunnels.

„In diesem Fall haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebes für Straßenbau ordentlich gearbeitet. Ihre Gegner vor Gericht gehörten zur ersten Liga der Naturschutzanwälte. Da kann man nur gratulieren“, so der CDU-Abgeordnete.

Dies ändere jedoch nichts an seiner Forderung, die Planungsstruktur des Ministeriums neu und besser aufzustellen. „Insgesamt ist und bleibt die Behörde hoffnungslos überfordert. Das zeigen die vielen ins Stocken geratenen Verfahren“, sagte Arp.

Besonders ärgerlich sei nun die Verzögerung des Abschnittes Hohenfelde-Sommerland durch den „überraschenden“ Fund des Adlerhorstes vor wenigen Monaten.

„Dadurch kann mit dem Bau des Tunnels auch nach der Planfeststellung noch nicht begonnen werden. Angesichts der Komplexität des Ausschreibungsverfahrens für den Tunnel ändert dies jedoch nichts an der Notwendigkeit, damit unverzüglich zu beginnen“, so Arp.

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