Düngeverordnung | | Nr. 115/20
Jetzt Gewässerschutz und Wirtschaftlichkeit unter einen Hut bringen!
Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat (27.03.2020) über die Düngeverordnung erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers:
„Auch wenn der Berufstand der Landwirte aktuell mit Corona andere Sorgen hat, bringt die Entscheidung des Bundesrates zumindest Klarheit in die Sache. Bedeutsam sind beispielsweise die Verbesserungen, die noch erreicht werden konnten wie die Überprüfung der roten Gebiete (Binnendifferenzierung), einheitliche Messverfahren und die Befreiung von Härten für die Landwirte, die jetzt schon alles richtig machen. Das Angebot der EU, bei einer jetzigen Zustimmung die Verordnung erst in 2021 scharf zu stellen, verschafft genügend Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen und die Verordnung sachgerecht umzusetzen. Dann gelten einheitliche Kriterien zu Düngeausbringung und Gewässerschutz, diese lassen aber in den einzelnen Ländern dennoch Flexibilität in der Umsetzung zu.
In Schleswig-Holstein werden wir in Abstimmung mit dem Berufsstand alle erdenkliche Mühe aufwenden, um die Maßnahmen vor allem praxisgerecht umzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass auch die Landwirte gemeinsam mit ihrem Berufsverband, dem Bauernverband Schleswig-Holstein, die von dort eingebrachten Verbesserungsvorschläge einarbeiten.
Besser jetzt mit einem verbesserten Entwurf in eine planbare Zukunft gehen als hohen Strafzahlungen ausgesetzt zu sein: Die kann niemand wirklich gewollt haben. Nun wissen wir, woran wir sind und sind aufgefordert, gemeinsam die Umsetzung anzupacken. Wirtschaflicheit der Betriebe und verbesserter Gewässerschutz können und müssen unter einen Hut gebracht werden. Die CDU steht an der Seite der Landwirte!“
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Max Schmachtenberg
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