Kinderwunschbehandlung | | Nr. 239/21
TOP 12: Jedes Kind zählt für die Zukunft!
Es gilt das gesprochene Wort!
Das Leiden ungewollt kinderloser Paare ist groß – und viele Paare, die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen, reden zumeist nicht darüber, weil sie sich für ihr scheinbares Unvermögen schämen. Es ist ihnen sogar peinlich.
In Deutschland sind schätzungsweise 15 bis 20% der Frauen ungewollt kinderlos.
Ursächlich dafür ist der Mann mit 35%, die Frau mit 45% und beide Partner mit 20%.
Eine Ursache dafür sehen die Fachleute unter anderem am Älterwerden der Erstgebärenden.
1987 lag das Durchschnittsalter bei erstgebärenden Frauen bei 24 Jahren, so waren es aber 2012 schon 29 Jahre - mit steigender Tendenz.
Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen.
Der künstlichen Befruchtung kommt in Deutschland eine bedeutende Rolle zu. In 288 Kinderwunschzentren werden gut 100.000 Behandlungen jährlich vorgenommen.
Zumeist werden In-Vitro-Fertilisationen (IVM) oder Intrazytroplasmatische Spermieninjektion (ICSI) zur Befruchtung durchgeführt.
Die Erfolgswahrscheinlichkeit dadurch eine Schwangerschaft zu erzielen, liegt zwischen 27 und 32% und die sogenannte „Baby-take-away“-Quote liegt bei 20%.
Ab 2004 wurde dann die 50%- Selbstbeteiligung eingeführt, die zu einem Rückgang um die Hälfte der künstlichen Befruchtungen führte.
Das Gesundheitssystem in Deutschland wurde damit um 100 Mio. Euro entlastet.
Für die Betroffenen führte das neben den psychischen auch zu großen finanziellen Belastungen.
Die Untersuchungen zur Ergründung der Unfruchtbarkeit und die hormonellen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Anders verhält es sich bei den eigentlichen künstlichen Befruchtungen. Bei den Versuchen einer In-Vitro-Befruchtung und einigen Versuchen der Insemination im Vorfeld kommen bis zu 10.000 Euro an Kosten zusammen.
Die Rechnungen für die künstlichen Befruchtungen werden von jeder Krankenkasse bis zur Hälfte getragen.
Das sind genau gesagt:
8 Inseminationen ohne Hormonstimulation,
3 Inseminationen mit vorheriger Hormonstimulation,
3 Versuche der In-vitro-Befruchtung oder ICSI-Behandlung.
Der Bund möchte erreichen, dass der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung geht.
Gemeinsam mit 10 Bundesländern gewährt er heterosexuellen Paaren, die miteinander verheiratet sein müssen, einen Zuschuss von bis zu 50% des Eigenanteils. Vorausgesetzt, dass sich auch die jeweiligen Bundesländer an der Förderung beteiligen.
Hier tun sich nun die großen Unterschiede auf, die für die Betroffenen kaum nachvollziehbar sind. Die Förderungen liegen zwischen 0 und 50% vom Eigenanteil – je nach Wohnort der Betroffenen.
Und genau hier wollen wir ansetzen:
Wir bitten die Landesregierung sich für eine bundeseinheitliche Regelung für eine finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen einzusetzen.
Diese gilt dann für verheiratete hetero- und gleichgeschlechtliche und nicht verheiratete Paare und Alleinstehende, sofern andere gesetzliche Regelungen dem nicht entgegen stehen.
Zudem ist es wichtig, dass auf Bundesebene geprüft wird, ober der Altersunterschied und die Altersgrenzen bei Frauen mit 40 Jahren und bei Männern mit 50 Jahren noch gerechtfertigt sind, oder es hier zu einer Anpassung kommen kann.
Denn, jedes Kind zählt für die Zukunft!
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel