| Nr. 229/07

Ja zu längerer Laufzeit für Brunsbüttel

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über den Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, Restlaufzeiten anderer Kernkraftwerke auf Brunsbüttel zu übertragen und der Anforderungen von Sozialministerin Trauernicht, erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Ritzek:

„Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die jetzt im Atomgesetz normierten Restlaufzeiten gelten und aktuell nicht zu verändern sind. Diese Einigung gilt. Sie wird durch den Vorschlag von Dietrich Austermann nicht in Frage gestellt. Die Normierungen gelten für die Restlaufzeit insgesamt. Das Gesetz sieht aber eine Übertragung von Restlaufzeiten vor. Das gilt auch für die Übertragung von Strommengen von neueren auf ältere Anlagen. Das dafür erforderliche Einvernehmen zwischen den Verhandlungsgruppen der Unternehmen und der Vertreter der Bundesregierung sollte die Sozialministerin erreichen“.

Die SPD verkenne völlig, dass sie sich mit ihrer gleichzeitigen Ablehnung fossiler Energieträger und der Kernkraft in eine energiepolitische Sackgasse manövriert. „Sowohl die UN als auch die EU schließen die Kernenergie als vorübergehende Lösung zur CO2-Problematik nicht mehr aus. Diese Empfehlung wäre sogar noch deutlicher ausgefallen, wenn Bundesumweltminister Gabriel nicht so stark interveniert hätte. Weltweit, auch in Europa, werden zur Zeit neue Kernkraftwerke errichtet, die zum Teil in den Sicherheitsstandards unseren Kernkraftwerken deutlich unterlegen sind“. Ein gleichzeitiger Verzicht auf Kernkraft und fossile Energieträger in Deutschland bedeute im Ergebnis, Strom von Kraftwerken zu importieren, die unsicherer und umweltschädlicher seien als die deutschen.

„Mit der Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerkes Brunsbüttel werden 1.000 Arbeitsplätze erhalten, der Beitrag zum Wirtschaftswachstum um 0,5 % und die Steuereinnahmen von 100 Mio Euro bis 2015 gesichert und gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz erreicht. Darauf zu verzichten bedeutet, unserem Land Schaden zuzufügen. Das kann die Ministerin nicht verantworten“, so Ritzek abschließend.

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