Integrations- und Teilhabegesetz | | Nr. 84/20
Integration und Teilhabe müssen als gesamtgesellschaftlicher Prozess aufgefasst werden
Zur mündlichen Anhörung zum Entwurf des Integrations- und Teilhabegesetzes für Schleswig-Holstein erklärte die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Barbara Ostmeier:
„In der heutigen Anhörung zeigte sich deutlich, dass alle Betroffenen unsere Initiative für ein Gesetz begrüßten. Die Debatte hat gezeigt, wie sensibel das Thema Integration und Teilhabe ist. Schnell kann bei dieser Diskussion auch gut Gemeintes als Angriff oder Diskriminierung aufgefasst werden. Die Kommunikation miteinander stellt auf dem Weg zur gelingenden Integration einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar“, ist sich Barbara Ostmeier sicher.
„Als Land haben wir die Verantwortung Positionen zu beziehen und leitende Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit diesem Gesetzentwurf geben wir als Land den Auftrag, Integration und Teilhabe über alle Handlungsfelder zu diskutieren. Insbesondere werden wir die Anregung ernstnehmen, unnötige Diskriminierung, Ausgrenzung und mögliche Vorverurteilungen durch Formulierungen im Gesetz auszuschließen. Der Gesetzestext muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass sich Integration und Teilhabe an alle Menschen in Schleswig-Holstein richtet“, so Ostmeier.
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender rassistischer Anschläge, Diskriminierung und Antisemitismus mache der Appell dem im Gesetzentwurf zur Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte, nach Auffassung von Ostmeier unerlässlich.
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Max Schmachtenberg
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