Daniel Günther
Ministerpräsident

Abschiebung | | Nr. 077/16

Innenminister Studt macht mit seinem weltfremden Ausreisekonzept den Rechtsstaat lächerlich

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat die Ankündigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde, nach sechs gescheiterten Abschiebungen bis zur Herstellung der Möglichkeit des Ausreisegewahrsams auf derartige Maßnahmen zu verzichten, die Forderung nach einer Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung bekräftigt:

„Jetzt ist endgültig klar, weshalb in Schleswig-Holstein hunderte gebuchter Abschiebungsmaßnahmen pro Jahr nicht stattfinden. Innenminister Studt macht mit seinem weltfremden freiwilligen Ausreisekonzept den Rechtsstaat lächerlich“, erklärte Günther heute (11. Februar 2016) in Kiel.

Erneut seien sechs rechtskräftig ausreisepflichtige Personen auf Kosten des Steuerzahlers nach Boostedt gebracht worden, um am nächsten Tag ab Fuhlsbüttel in den auf Kosten des Steuerzahlers gebuchten Flug zu steigen. Entsprechend der Rechtslage hätten sie in einen sicheren Drittstaat zurückkehren sollen. Es sei völlig unerheblich, dass es sich in diesem Fall um Dublin-II-Fälle handle und das Land lediglich Amtshilfe leiste. Kernproblem sei, dass Schleswig-Holstein nicht darauf eingestellt sei, nicht ausreisewillige Personen zur Ausreise zu zwingen.

„Unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind bekanntlich davon überzeugt, dass ausreisepflichtige Personen unser Land freiwillig verlassen. Deshalb haben sie die Abschiebehafteinrichtung geschlossen und lehnen unsere Anträge für die Wiederinbetriebnahme ab. Ich fordere sie auf, endlich die Realität zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Die gesetzlichen Grundlagen gibt es nicht erst seit heute“, sagte Günther.

Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten
Damerow habe bewiesen, dass nur ein Bruchteil der Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen das Land freiwillig verlasse.

„Auch die aktuellen Meldungen aus Lübeck belegen, dass das freiwillige Ausreisekonzept des Innenministers gescheitert ist“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.

Er habe volles Verständnis dafür, dass der Landrat bis zur Herstellung der Möglichkeit eines Ausreisegewahrsams keine Abschiebungen mehr anstreben wolle. Es sei schon allein ein enormer Aufwand erforderlich, bis ein rechtskräftiger Bescheid vorliege, von den Kosten der gebuchten Maßnahmen ganz zu schweigen.

„Ein Landrat hat auch eine Fürsorgepflicht für sein Personal und ist dem Steuerzahler Rechenschaft schuldig. Wenn er weiß, dass er sich und seine Mitarbeiter durch die Anordnung einer Maßnahme nur auf Kosten des Steuerzahlers lächerlich macht, dann kann dies niemand von ihm verlangen. Die Verantwortung dafür trägt allein der Innenminister“, so Günther.

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