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In der Integrationspolitik hat die Koalition von CDU und FDP in zweieinhalb Jahren mehr geleistet, als manch anderer

Zu den heute im Landtag beratenen Tagesordnungspunkten 21, 40 und 66 erklärte die CDU-Abgeordnete Astrid Damerow:

Zu TOP 21 – „Für eine menschenwürdige Unterbringung in Schleswig-Holstein“

Damerow: „Die Unterbringungssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird durch die Kommunen des Landes im Großen und Ganzen angemessen gewährleistet. Dort wo es in wenigen Fällen Probleme gibt, setzen wir uns für Unterstützung durch die Landesregierung ein, damit die Kommunen ihre Aufgaben noch besser erfüllen können.“


Zu TOP 40 – „Integrationsinitiativen der Landesregierung“

Damerow: „Die Koalition von CDU und FDP hat in der Integration mehr bewegt, als manch anderer in den Jahren zuvor. Die Steigerung der Mittel zur Sprachförderung, die bundesweit viel beachtete Bundesratsinitiative für ein Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete und gut integrierte Menschen, die Lockerung der Residenzpflicht oder der „Aktionsplan Integration“ der Landesregierung – dies sind nur einige Beispiele.

Dass wir nicht auf jede Maximalforderung der Opposition eingegangen sind, z.B. Abschiebungen stoppen, die Abschiebehaft abschaffen oder die doppelte Staatsangehörigkeit - dies mindert den Wert unserer Arbeit nicht.

Dem Integrationsbeauftragten der Landesregierung danken wir für die geleistete Arbeit. Vor allem für die vielfältigen Gespräche und Hilfestellungen vor Ort.


Zu TOP 66 – „Menschenrecht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere“

„Wer in Schleswig-Holstein medizinische Hilfe benötigt, kann diese bereits heute erlangen. Zu dieser humanitären Verpflichtung stehen wir. Wer diese Hilfe will, muss aber – wie ohnehin selbstverständlich – die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts einhalten.

Wir können in Schleswig-Holstein illegalen Aufenthalt nicht in dieser Form pauschal fördern - es ist rechtswidrig.

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