Steuern | | Nr. 203/17
Ihre Große Anfrage kann man nicht wirklich ernst nehmen
Es gilt das gesprochene Wort
Große und Kleine Anfragen sind ein starkes Instrument der Regierungskontrolle. Große Anfragen diskutieren wir im Parlament, dann in allen entsprechenden Ausschüssen, anschließend starten wir das weitere parlamentarische Verfahren, weitere Initiativen und Handlungsempfehlungen.
Am 10.08.2016 konnte man in den Kieler Nachrichten lesen, dass der Fraktionschef Ralf Stegner aus den Antworten für das Wahljahr 2017 eine positive Leistungsbilanz erwarte. Das Material solle außerdem zur Diskussion über eine Verwaltungsmodernisierung in der nächsten Wahlperiode dienen. Dabei gehe es nicht darum, den Kommunen künftig weniger Geld zu geben, betonte er. Ausdrücklich verneinte Stegner die Frage, ob sich die SPD mit den Informationen für eine Kreisreform munitionieren wolle.
Diese Große Anfrage ist so kurz vor der Wahl terminiert, dass das normale übliche parlamentarische Verfahren gar nicht stattfinden kann. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in dieser Woche seine letzte Landtagswoche in dieser Legislaturperiode. Die Kommunen, die die Anfrage in der Hauptsache betrifft, können gar nicht mehr Stellung nehmen!
Das ist auch genau Ihr Plan, weil Sie wissen, dass die Kommunen Ihnen beim Thema „Zusammenarbeit“ ordentlich den Marsch geblasen hätten. Ich kann mir auch richtig vorstellen, wie diese Anfrage damals entstanden ist. Die Landesregierung ist zur SPD gegangen und hat gesagt:
„Leute, irgendwie müssen wir es so aussehen lassen, als würden wir mit den Kommunen gut zusammenarbeiten. Wir haben da mal was aufgeschrieben. Das ist zu lang für Ministerbriefe. Aber eine Große Anfrage würde gehen. Denkt euch dazu mal die passenden Fragen aus.“
Offensichtlich hat man bei der SPD noch das eine oder andere selbst hinzugefügt. Das ist aber im Ergebnis nicht mehr als Realsatire. Sie fragen nach Gesetzen und Initiativen, die sie selbst im Landtag beschlossen haben. Mit genauer Angabe des Datums des Inkrafttretens. Daran sollten Sie sich doch eigentlich noch erinnern können.
Ich bin der Meinung, der Titel der Anfrage hätte anders lauten sollen: Zusammenarbeit von Kommunen und Bund!Sie schmücken sich an vielen Stellen mit fremden Federn. Der Bund entlastet die Länder und Kommunen in den Jahren 2010-2018 zusätzlich mit rund 125 Mrd. Euro!
Das 1. Paket des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes verkaufen Sie als Erfolg. Die Umsetzung auf Landesebene ist aber grottenschlecht. Von 100 Mio. Euro sind erst 26,4 Mio.€ bewilligt. Zur Umsetzung des 2. Pakets werden Sie nicht mehr kommen, da sich ihre Regierungszeit dem Ende entgegen neigt.
Die Kompensation des 120 Mio. Euro-Eingriffs sehen sie als erfüllt an, hierfür werden u.a. Mittel aus der Vereinbarung zum Krippenausbau aus 2012 aufgeführt. Mit dieser Vereinbarung wurde Konnexität für Zusatzkosten anerkannt.
Ihr Prinzip funktioniert also wie folgt:
Sie nehmen den Kommunen 100 Millionen Euro weg. Dann übertragen Sie den Kommunen zusätzliche Aufgaben, die die Kommunen 100 Millionen Euro kosten. Diese 100 Millionen müssen Sie im Wege der Konnexität an die Kommunen erstatten. Und dann sagen Sie den Kommunen:
Die 100 Millionen Euro, die wir euch am Anfang weggenommen haben sind mit den 100 Millionen die wir euch für die zusätzlichen Aufgaben geben, ausgeglichen. Auf dem Weg würden Sie die Konnexität umgehen können. Wie absurd ist das denn? So nebenbei hat sich die SPD-Landtagsfraktion dann auch noch darüber informiert, wie die Kommunen ihre eigenen Einnahmen ausschöpfen.
Immerhin 171 Mio. € könnten die Städte und Gemeinden mehr in ihre Kassen spülen, wenn sie für ihre Hebesätze den Maßstab der anderen Flächenländer zugrunde legen würden. Was dahinter steckt, ist klar: Sie wollen höhere Steuern in den Kommunen. Eigenheimbesitzer sollen mehr zahlen. Mieter sollen mehr Zahlen. Es ist ja Ihre Entscheidung, dass Sie das wollen. Haben Sie aber den Mut und sagen das offen.
Ich komme zu der Feststellung, dass man Ihre Große Anfrage nicht wirklich ernst nehmen kann. Ansonsten hätten sie diese während der laufenden Legislaturperiode stellen müssen. Welche Handlungsempfehlungen leiten Sie ab, welche Konsequenzen ziehen sie?
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel