Daniel Günther
Ministerpräsident

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

| Nr. 534/14

36 Millionen Euro jährlich für finanzschwache Städte und Kreise schaffen Zeit für einen gerechten Finanzausgleich

Angesichts der vernichtenden Ergebnisse der Parlamentsanhörung zum Entwurf des Innenministeriums für eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs hat die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag heute (29. Oktober 2014) einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation aufgezeigt:

„Unser Vorschlag verschafft den finanzschwächsten Kommunen und damit vor allem den besonders notleidenden Kreisfreien Städten bis Ende 2017 die nötige Luft. Diese Zeit soll dazu dienen, einen transparenten, nachvollziehbaren und gerechten Finanzausgleich zu schaffen. An allererster Stelle muss eine solide Finanzbedarfsanalyse stehen. Die Anhörungen zum Entwurf des Innenministeriums haben eindeutig ergeben, dass dieser die geforderten Kriterien nicht erfüllt,“ erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende und Oppositionsführer Daniel Günther in Kiel.

Der CDU-Entwurf sieht vor, dem derzeit geltenden Kommunalen Finanzausgleich zeitlich befristet bis Ende 2017 jährlich 36 Millionen Euro zusätzlich zweckgebunden als Konsolidierungshilfen zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Mittel würden dem früheren Zuschuss des Landes an die Kommunen für die Kosten der Grundsicherung entsprechen. Diese habe nun der Bund übernommen, um explizit die Kommunen zu entlasten.

„Die Landesregierung hat sich dieses Geld einfach unter den Nagel gerissen. Wir wollen es dorthin geben, wo es hin gehört“, so die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen.

Die Zeit bis Ende 2017 müsse die Landesregierung nutzen, um die in der Anhörung erkannten Fehler des Entwurfes von Innenminister Breitner zu korrigieren.

„Auf einem brüchigen Fundament baut man kein Haus. Nachdem Andreas Breitner das Kabinett fluchtartig verlassen hat, müssen SPD, Grüne und SSW nicht länger zu dessen Gesichtswahrung an diesem Gesetz festhalten. Diese Chance sollten sie nutzen, ansonsten wird sich eine lähmende verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen“, sagte Nicolaisen.

Die Innenpolitikerin erinnerte in diesem Zusammenhang an die im Rahmen der Anhörung durch Experten bestätigten verfassungsrechtlichen Bedenken. Die CDU habe von Beginn die fehlende Erhebung zwingend erforderlicher Daten angemahnt. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf den Finanzbedarf der Kommunen.

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