| Nr. 174/08
Ich bitte um Klarstellung durch die Bildungsministerin
Zur heute öffentlich gewordenen Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (Drucksache 16/2033) zum jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Eingangsphase der Grundschule erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Susanne Herold:
„Ich bin sicher, dass es sich bei der vom Kollegen Klug beanstandeten Formulierung nur um ein Missverständnis bei den Sachbearbeitern im Ministerium für Bildung und Frauen handeln kann.“
In der Tat sei der betreffende § 3 Abs. 3 GrVO gemäß der Absprache der Koalitionspartner eindeutig formuliert. Aus dieser Formulierung lasse sich keinerlei Verpflichtung für die Einführung jahrgangsübergreifender Lerngruppen ableiten, geschweige denn eine verpflichtende Umsetzung bis 2011/12. Die Bildungspolitiker der Großen Koalition hätten sich bewusst darauf verständigt, den Grundschulen bei der Ausgestaltung der flexiblen Eingangsphase größtmöglichen Gestaltungsspielraum zu geben. So könne den Gegebenheiten vor Ort ebenso Rechnung getragen werden wie den vorhandenen Ressourcen, die entscheidend für die Realisierung jahrgangsübergreifender Unterrichtskonzepte seien.
Dies habe die Vorsitzende des Bildungsausschusses, Sylvia Eisenberg, in ihrer Rede im Landtag ebenso zutreffend dargestellt, wie Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave in den Sitzungen des Bildungsausschusses. Auch im Leitfaden „Individuelles Lernen in der Eingangsphase“ des Ministeriums würden lediglich Vorschläge gemacht und Modelle vorgestellt. An keiner Stelle sei von einer Verpflichtung der Schulen zur Bildung jahrgangsübergreifender Lerngruppen die Rede.
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Kai Pörksen (Pressesprecher)
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