Hochschulgesetz | | Nr. 230/21
Hochschulgesetzesnovelle stärkt den Wissenschaftsstandort
Mit dem heutigen zweiten Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf zur Novelle des Hochschulgesetzes jetzt dem Landtag zugeleitet und im Parlament beraten. Die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger dazu:
„Die angestrebte Hochschulgesetzesnovelle ist wesentlicher Teil der Hochschulpolitik in dieser Legislatur. Der Gesetzentwurf schafft den Rahmen für eine zukunftsgerechte Ausrichtung der Wissenschaft in Schleswig-Holstein und stärkt unsere Hochschulen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie. Mit hoher Eigenverantwortung und gut miteinander vernetzt haben sich unsere Hochschulen ins digitale Zeitalter hinein entwickelt. Sie sind die Innovationstreiber im Land und eng mit der Wirtschaft verknüpft. Mit einer Innovationsklausel gibt das neue Gesetz den Hochschulen die Möglichkeit, neue Strukturen in Forschung und Lehre zu erproben. Den Studierenden eröffnen flexiblere Strukturen bessere Möglichkeiten, sei es im Übergang vom Bachelor zum Master oder mit der Option eines Gründungssemesters,“ so Röttger.
„Studierende haben während der Pandemie über lange Zeit auf vieles verzichten müssen, was ein Studium ansonsten ausmacht. Mit der Debatte um die Novelle des Hochschulgesetzes rücken ihre Anliegen wieder in den Mittelpunkt. Das ist gut so. Schleswig-Holstein ist nicht nur ein ausgesprochen geeigneter Wissenschaftsstandort, sondern lockt auch durch ein ansprechendes Lebensumfeld. Ich freue mich auf die Beratungen im Landtag,“ so die Abgeordnete abschließend.
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Max Schmachtenberg
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