| Nr. 549/11

Haushaltskonsolidierungsgesetz soll Kommunen nicht gängeln, sondern ihnen helfen

Zum heute vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossenen Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz erklärte die Rednerin der CDU-Fraktion, Astrid Damerow MdL:

„Neunzig Prozent der Kommunalschulden in Schleswig-Holstein konzentrieren sich auf insgesamt achtzehn Gebietskörperschaften. Zu diesen gehören die vier kreisfreien Städte, sieben von elf Kreise sowie sieben weitere Kommunen. Um diesen zu helfen, ihre Altschuldenlast abzubauen, werden durch das Konsolidierungsgesetz künftig 95 Mio. Euro pro Jahr bereitgestellt.

Die von den Kommunalen Spitzenverbänden eingebrachten Verbesserungsvorschläge, deren Würdigung uns sehr wichtig war, haben wir so weit als möglich in unseren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. So werden dem Landtag die mit den betreffenden Kommunen zu schließenden Konsolidierungsverträge vorab zur Prüfung vorgelegt – damit wir uns zum Anwalt unserer kommunalen Gliederungen machen können. Außerdem haben wir mit unserem Antrag klargestellt, das Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen keine ‚kommunizierende Röhren’ sind. Nicht benötigte Gelder fließen zurück in die allgemeine Schlüsselmasse und stehen damit allen Kommunen zur Verfügung. Dies verstehen wir auch als Anerkennung der großen Solidarleistung unserer Kommunen.

Ich freue mich, dass die im Rahmen unserer Anhörung befragten Kommunen das Gesetz ganz überwiegend positiv sehen. Dies gilt auch für alle kreisfreien Städte – leider mit Ausnahme der Landeshauptstadt Kiel, deren Oberbürgermeister offensichtlich auf der Basis von unrichtigen Zahlen argumentiert hat.

Das Gesetz kann den betroffenen Kommunen helfen, aufgelaufene Defizite abzubauen und eigene Gestaltungsspielräume zurück zu gewinnen. Gleichzeitig verpflichten sich die Kommunen, die in den Genuss von Konsolidierungshilfen kommen, in Verträgen mit dem Land dazu, ihre Defizite konsequent abzubauen. Dies sind sie auch jenen kommunalen Gliederungen schuldig, die sie durch ihre Solidarbeiträge beim Altschuldenabbau unterstützen.“

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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