Inklusion | | Nr. 479/16
Gute Inklusion braucht ausgebildete Sonderpädagogen und keine Pädagogen mit Zusatzqualifikation
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Heike Franzen, erklärt zur heutigen (24. Oktober 2016) Vorstellung eines Inklusionsgutachtens durch Bildungsministerin Ernst:
„Das Gutachten zeigt, dass es im Bereich der Inklusion weiteren Handlungsbedarf gibt. Die darin angeführte Schüler-Lehrer-Relation ist sicherlich mit Vorsicht zu genießen, da sie aufgrund ihrer Herleitung wenig über den tatsächlichen Bedarf aussagt. Die notwendigen Personalbedarfe alleine mithilfe von Erziehern, Schulassistenten und einer Zusatzausbildung „Sonderpädagogik“ zu decken – so wie es die Landesregierung vorhat – wird den Anforderungen der Inklusion aber nicht gerecht.“
Bezeichnend nannte Franzen die Feststellung des Gutachtens: „Wenn Schleswig-Holstein zur Deckung des hier nach dem Prinzip der Doppelzählung errechneten Bedarfs 493 zusätzliche Stellen schaffen würde, könnte das Land für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf eine Personalressource zur Verfügung stellen, die sicherlich nicht alle pädagogisch durchaus vertretbaren Personalanforderungen abdecken würde, die aber gleichwohl derzeit von keinem Bundesland übertroffen würde.“ „Das heißt im Klartext: Selbst die 493 Stellen würden nicht ausreichen, um den Bedarf für die Inklusion zu decken“, so Franzen.
Die Bildungspolitikerin warnte davor, die Qualitätsstandards für Inklusion beim pädagogischen Personal abzusenken, nur um durch Zahlen vermeintlich beeindrucken zu können.
„Auch bei der Inklusion kommt es auf die Qualität und nicht auf die Quantität an. Darum muss das Land vor allem in die Ausbildung von Sonderpädagogen investieren“, betonte Franzen. Selbst das Gutachten weise darauf hin, dass Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren „große Anstrengungen bei der Fortbildung der Lehrkräfte für den Aufgabenbereich wird machen müssen“.
„Es ist ja nicht so, dass niemand Sonderpädagogik studieren will. In den vergangenen Jahren musste die Universität Flensburg zwei Drittel aller Bewerber ablehnen, weil ihr die Kapazitäten fehlen. Daran hat auch die minimale Aufstockung der Studienplätze nichts geändert. Das Problem kann nur durch eine zusätzliche Professur für Sonderpädagogik gelöst werden. Alle unsere Anträge sind von den Regierungsfraktionen bislang immer abgelehnt worden. Um die Inklusion in Schleswig-Holstein erfolgreich zu meistern, braucht es vor allem ausgebildete Sonderpädagogen und keine Pädagogen mit Zusatzqualifikation“, so Franzen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel