| Nr. 258/08
Grußwort zur Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Datenschutz in Schleswig-Holstein“ am 14. Juli 2008
Im Rahmen seiner Rede anlässlich der Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Datenschutz in Schleswig-Holstein“ am 14. Juli 2008 erklärte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka, unter anderem:
„Angesichts von 30 Jahren Datenschutz ist ein Blick auf das im Jahr 1978 von IBM herausgegebene Handbuch „Fachausdrücke der Text- und Datenverarbeitung“ empfehlenswert: Ganze drei Einträge befassen sich da mit dem Thema Datenschutz im weitesten Sinne. Unter dem Stichwort „Datensicherheit“ wird folgende Definition geliefert:
„Die technisch-organisatorische Aufgabe, Dateien und Datenverarbeitung zu sichern gegen Verfälschung, Zerstörung/Unterbrechung und Datenpreisgabe.“
Es wird deutlich, dass der Fokus hier allein auf dem Aspekt unbefugter Beeinflussung von Daten lag. Andere, vielleicht ja auch nicht ganz unwesentliche Facetten des Themas blieben im Schatten…
Ebenfalls im Jahre 1978 trat Schleswig-Holstein hingegen mit einem entscheidenden Schritt aus dem Schatten heraus: Am 1. Juni trat unser erstes Landesdatenschutzgesetz in Kraft.
Dieses bedeutsame Datum, das wir heute feiern, markiert den Beginn einer beachtlichen Entwicklung des Datenschutzes in unserem Land. In den seitdem vergangenen 30 Jahren sind wir in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zunehmend für Belange des Datenschutzes sensibilisiert worden – manchmal auch mit etwas Nachhilfe durch das Bundesverfassungsgericht…
Dass diese Entwicklungs- und Lernfähigkeit durchaus Früchte getragen hat, zeigt die aktuelle Einschätzung des Landesbeauftragten zum Stand des Datenschutzes in Schleswig-Holstein. Sie fällt insgesamt außerordentlich erfreulich aus. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass Schleswig-Holstein eine positive Sonderrolle auf dem Gebiet des Datenschutzes zukommt. So wird in dem Bericht deutlich, dass sich die Akteure in Schleswig-Holstein den datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die sich insbesondere aus dem verstärkten Einsatz von Informationstechnologien ergeben, positiv und mit Problembewusstsein stellen.
Trotz dieses insgesamt zufrieden stellenden Befundes dürfen wir aber jene Bereiche nicht aus dem Blick verlieren, in denen wir zukünftig vor wachsenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen stehen werden.
Eine solche ist insbesondere das Internet. Es ersetzt zunehmend die herkömmlichen Mittel der Kommunikation bzw. Informationsbeschaffung und nimmt somit stetig an Bedeutung für sämtliche Lebensbereiche zu. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Nutzerinnen und Nutzer auch verstärkt für die Gefahren zu sensibilisieren. Dies wird besonders deutlich, wenn man sieht, wie bedenkenlos viele junge Menschen Höchstpersönliches auf Seiten wie SchülerVZ und StudiVZ preisgeben.
Datenschutz ist heute Anwalt der Bürger zur Abwehr ungerechtfertigte Eingriffe, aber auch, um Rechte wahr zu nehmen oder zu erstreiten. Er ist heute nicht zu ausufernd, nicht zu stark. Datenschutz ist eine unabdingbare Kontrollmöglichkeit und Anlaufinstanz für den Bürger.
Für die nächsten 30 Jahre setze ich deshalb darauf, dass wir in Schleswig-Holstein den neuen Herausforderungen auch weiterhin nach sachlichen Diskussionen und mit angemessenen Schritten gerecht werden.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel