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Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wird erfolgreich umgesetzt

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zu der Großen Anfrage zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes erklärte der drogenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mark-Oliver Potzahr:

„Die Beantwortung der großen Anfrage macht deutlich, dass mit dem seit 2009 gültigen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens deutliche Verbesserungen eingetreten sind. Das Gesetz wird angemessen umgesetzt, die ausgesprochenen Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und Gastronomie haben eine hohe Akzeptanz sowohl bei Rauchern als auch bei Nichtrauchern. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass in nennenswertem Umfang gegen das Gesetz verstoßen würde. Dieses begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich.“

Gleichzeitig sinke die Zahl der Raucher kontinuierlich, ebenso die Menge an konsumiertem Nikotin. Dieses liege sicherlich nicht hauptsächlich am Nichtraucherschutzgesetz, sondern z.B. auch an der Erhöhung der Tabaksteuer, sei aber aus Sicht des Gesundheitsschutzes eine erfreuliche Tendenz.

„Auch wenn die Quote der rauchenden Jugendlichen auf 15 % gefallen ist, ist diese Zahl weiterhin erschreckend. Die CDU Fraktion fordert wie bei Alkohol eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes. Gleichzeitig appellieren wir an die Eltern, durch vorbildliches Verhalten ihre Kinder vor Passivrauchen zu schützen. Dieses lässt sich nicht per Gesetz beschließen, sollte aber von allen Menschen gefordert werden können“, so Potzahr abschließend.

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