Zum heutigen (27. Februar 2018) Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zum Lübecker Flughafen erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
„Ich freue mich über die positive Entscheidung im Sinne der Entwicklung der Infrastruktur in unserem Land. Das Urteil ermöglicht den Ausbau unserer Infrastruktur, der Wirtschaft und des Tourismus. Durch die Erweiterung der Landebahn können Fluggesellschaften mit Linienflügen nach Lübeck gezogen werden, um damit den Flughafen in Hamburg zu entlasten. Ich wünsche dem Investor und der Stadt Lübeck mit diesem Projekt eine glückliche Hand und viel Erfolg“, so Hans-Jörn Arp.