| Nr. 163/07

Garant für erfolgreiches Zusammenwirken von Kirche und Staat

Zum heutigen 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags zwischen den damaligen evangelischen Landeskirchen Eutin, Lübeck und Schleswig-Holstein sowie dem Land Schleswig-Holstein erklärt die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Herlich Marie Todsen-Reese:

„Der 50. Jahrestag des Staatskirchenvertrages gibt Anlass zum Feiern: Dieser Vertrag ist und bleibt der Garant für das erfolgreiche Zusammenwirken von Kirche und Staat. Mit ihm verbindet sich ein besonderer Ausdruck der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung.“

Mit diesem Kirchenstaatsvertrag sei das Fundament für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche gelegt worden. Er begründet Rechte und Pflichten auf beiden Seiten, beispielsweise:

· Die staatliche Gewähr der Freiheit und Selbstbestimmung der Kirche

· Die Beteiligung der Kirche auf dem Gebiet des Schulwesens/Religionsunterricht

· Die Möglichkeit der Kirche, in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten seelsorglich tätig zu sein

· Das Kirchesteuerwesen

· Die Staatsleistungen an die Kirche

· Fragen der Denkmalpflege

„Dabei kommt der Stärkung des Religionsunterrichtes aus meiner Sicht auch in der Zukunft eine besondere Bedeutung zu“, so Todsen-Reese abschließend.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern