Für einen Bibliothekspreis braucht man kein Gesetz
Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Peter Sönnichsen, sieht nach dem heutigen (03. November 2015) Kabinettsbeschluss dem Entwurf von Ministerin Spoorendonk für ein Bibliotheksgesetz mit Skepsis entgegen:
„Dieser Entwurf dient vorrangig der ministeriellen Selbstbeweihräucherung. Nach vier groß inszenierten Regionalkonferenzen werden nur bereits heute bestehende Aufgaben gesetzlich definiert. Die wenigen vorgestellten Neuerungen – beispielsweise der Bibliothekspreis – erfordern überhaupt kein eigenes Gesetz“, erklärte Sönnichsen in Kiel.
Spoorendonk selbst räume ein, das von ihren ursprünglich formulierten Zielen in diesem Entwurf wenig übrig bleibe.
„Ganz offensichtlich hat sie dafür in der Regierungskoalition keine Mehrheit bekommen“, so Sönnichsen.