| Nr. 291/12
Für eine Veränderung des Religionsunterrichts gibt es keine Grundlage
„Die Pläne der Dänenampel, den Religionsunterricht im Land zu einem konfessionsungebundenen Unterricht umzuwandeln, entbehrt jeder soliden Grundlage“, erklärte heute (12.07.2012) die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Heike Franzen.
Die Landesregierung stelle in ihrer Antwort zur „Kleinen Anfrage“ der CDU-Abgeordneten (Drs.18/36) zum Religionsunterricht faktisch die eigenen Pläne in Frage.
Die Landesregierung erkläre, dass bereits heute das Kennenlernen anderer Religionen sowie die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zum interreligiösen Dialog Bestandteil der Lehrpläne des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts sei. Ziel dabei sei eine Begegnung von Verständigung, Respekt und Toleranz.
Zudem mache die Landesregierung deutlich, dass wesentliche Bestandteile des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts Inhalt der Vereinbarungen in den Staatskirchenverträgen sei. Gerade die Konfessionsbindung, der Einfluss auf den Einsatz der Lehrkräfte als auch Einsichtnahme der Kirchen in den Unterricht seien in den Vereinbarungen geregelt. „Eine kurzfristige Veränderung der Staatskirchenverträge wird mit Sicherheit nicht stattfinden“, so Franzen.
Schließlich gäbe es, mit Ausnahme der Oberstufe, überhaupt keine statistischen Erhebungen des Bildungsministeriums, wie viel Religionsunterricht überhaupt an den Schulen in Schleswig-Holstein erteilt werde. Es bestehe daher also keine solide Grundlage, auf der entschieden werden könne.
„Wie die Koalition angesichts dieser Sachlage an eine Veränderung des Religionsunterricht denken kann, ist abenteuerlich und rein ideologisch begründet“, so Heike Franzen abschließend.
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Max Schmachtenberg
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