Für die CDU-Fraktion gilt der im Koalitionsausschuss verabredete Fahrplan zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Zur Diskussion über den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes“ erklärt der Pressesprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dirk Hundertmark:
„Für die CDU-Fraktion gilt die Vereinbarung des Koalitionsausschusses, nach der eine Kabinettsbefassung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes nach der Einigung der die Regierung tragenden Fraktionen über dessen Grundzüge erfolgt. Die für eine solche Einigung notwendigen Beratungsgrundlagen – unter anderem zur Sicherstellung der Finanzierung – liegen der CDU- Fraktion bislang nicht vor. Eine Anhörung der zu beteiligenden Verbände und Organisationen auf der Basis eines nicht abgestimmten Referentenentwurfes erscheint der CDU-Fraktion nicht zielführend.“