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Für die bessere Integration von Flüchtlingen muss die Schulpflicht ausgeweitet werden

Der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing und die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Heike Franzen, wollen durch eine Änderung der Altersgrenze der Schulpflicht die Integrationschancen junger Asylbewerber und Flüchtlinge verbessern:

„In den vergangenen Monaten ist deutlich geworden, dass vielen Flüchtlingen und Asylbewerbern für eine unmittelbare Arbeitsaufnahme die Voraussetzungen fehlen. Andererseits verhindern die Altersgrenzen der Schulgesetze, dass Flüchtlinge und Asylbewerber an den Schulen und Berufsschulen des Landes für die Arbeitsaufnahme fit gemacht werden. Das wollen wir ändern“, sagte Liebing am Dienstag (02. Februar 2016) in Kiel.

Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb in ihrer Sitzung heute einen Antrag für die kommende Landtagssitzung beschlossen, mit dem sie die Unterrichtsangebote für Flüchtlinge und Asylbewerber ausbauen will.

„Nach dem Überschreiten der Altersgrenze von 18 Jahren endet die Schulpflicht – und zwar völlig unabhängig davon, ob ein Schulabschluss und damit die heute so wichtige Voraussetzung für den Einstieg in eine Berufsausbildung erreicht wurde. Wir wollen diese Grenze auf 25 Jahre und in Ausnahmefällen 27 Jahre anheben“, so Franzen.

Voraussetzung dafür müsse sein, dass bislang noch kein Schulabschluss erworben wurde. Die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber fallen in genau diese Altersgruppe.

„Integration gelingt ganz wesentlich über Bildung, Ausbildung und Arbeit. Wir wollen, dass die Flüchtlinge möglichst schnell auf eigenen Beinen stehen können. Und die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge will das auch. Deshalb ist die von uns vorgesehene Flexibilisierung der Schulpflicht im beiderseitigen Interesse“, so Liebing.

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