| Nr. 291/09
Frau Herdejürgen irrt – lieber eine Schuldenbremse im Grundgesetz, als gar keine
Der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, hat heute die von der SPD-Abgeordneten Birgit Herdejürgen verbreitete Falschmeldung über das angeblich unterschiedliche Abstimmungsverhalten der CDU-Abgeordneten im Finanz- und Innenausschuss zur Frage der Schuldenbremse zurückgewiesen:
„Im Gegensatz zu Frau Herdejürgen war ich in beiden Sitzungen anwesend. Wir waren in beiden Sitzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung. Eine Klage gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lehnen wir so lange ab, bis eine wirksame Regelung in der Schleswig-Holsteinischen Verfassung verankert ist. Dementsprechend haben wir in beiden Sitzungen abgestimmt.“
Koch forderte die SPD-Fraktion auf, sich einer wirksamen Schuldenbremse in der Verfassung nicht länger zu verweigern: „Gerade der laufende Wahlkampf zeigt durch die Programme der Linkspartei und der SPD: Solange wir keine wirksame Schuldenbremse haben, werden die unbezahlbaren Wahlversprechen nicht aufhören.“
Allerdings werde kein Bürger glauben, dass die SPD – namentlich Herr Stegner – ,die die Schuldenbremse noch vor wenigen Wochen als „rituelle Selbstfesselung“, „Verarmungsprogramm“ und „Zukunftsbremse“ bezeichnet habe, nun angeblich in der nächsten Legislaturperiode eine solche in der Verfassung des Landes verankern wolle. Koch abschließend: „Wir glauben das auch nicht. Und deshalb ist uns die Schuldenbremse im Grundgesetz lieber als gar keine“.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Kai Pörksen (Pressesprecher)
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
