Landesjagdgesetz | | Nr. 418/23
Fraktionsübergreifende Zustimmung für modernes Landesjagdgesetz
Zum heutigen Landtagsbeschluss zur Novellierung des Landesjagdgesetzes erklärt der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hauke Göttsch:
„Ich freue mich über den breiten, fraktionsübergreifenden Rückhalt im Landtag zu diesem Gesetz. Der Landtag hat damit heute eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland verabschiedet. Seit vergangenen Jahr haben Regierung und Parlament gemeinsam daran gearbeitet. Erstmalig wird den Jägern mehr Verantwortung übertragen und Praxisnähe umgesetzt.
Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht setzen wir ein zentrales Wahlversprechen um. Der Wolf steht im Landesjagdgesetz mit ganzjähriger Schonzeit. An seinem Schutzstatus ändert sich nichts, aber wir geben den Jägerinnen und Jägern im Land nun endlich Rechtssicherheit im Umgang mit sogenannten Problemwölfen aber auch im Umgang mit verunfallten Tieren.
Auch bei einigen Prädatoren werden Neuerungen eingeführt. Im Umgang mit Nutrias, einer invasiven Nagerart aus Südamerika, die sich teils explosionsartig vermehrt, schafft das Landesjagdgesetz nun Klarheit. Die Nutria kann zukünftig ganzjährig auch unter Zuhilfenahme von Nachtsichtgeräten bejagt werden. Dies führt u.a. auch zu mehr Sicherheit beim Deichschutz. Ähnliches gilt für Haarraubwild wie Marderhund und Waschbär. Dabei trägt der Einsatz von Nachtsichtvorrichtungen nicht nur zu mehr Tierschutz sondern auch wesentlich zum Schutz unserer heimischen Tierwelt bei.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines Schießnachweises als Voraussetzung für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Dies trägt nicht nur zu mehr Sicherheit bei sondern ist auch ein Beitrag zu mehr Tierschutz“, so Göttsch.
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Max Schmachtenberg
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