Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag stimmen einstimmig für Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz
Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben in ihrer heutigen (14. Dezember 2010) gemeinsamen Sitzung einstimmig verschiedene im Zusammenhang mit den aktuellen Haushaltsberatungen stehende Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden gemeinsam in die am morgigen Mittwoch anstehende Plenardebatte über den Doppelhaushalt 2011/12 eingebracht.
„Durch die Anträge werden die Haushaltsvolumina nicht verändert. Die Schuldenbremse wird eingehalten. CDU und FDP werden den Haushalt in Ordnung bringen. Dafür sind wir angetreten“, erklärten die Fraktionschefs Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki im Anschluss an die heutige Sitzung.
Die Gespräche der vergangenen Wochen und Tage hätten jedoch in einzelnen Punkten mögliche Wege in den Vordergrund gerückt, auf denen besonders intensiv diskutierte Maßnahmen auch anders als bislang geplant ausgestaltet werden könnten: „Es entspricht den demokratischen Gepflogenheiten, dass dann auch diese Möglichkeiten noch einmal geprüft werden“, so von Boetticher und Kubicki.
So werde die Landesregierung aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, einen gesetzlichen Vorrang für Küstenschutzmaßnahmen zu schaffen und Küstenschutzmaßnahmen von der Ausgleichspflicht zu befreien. Parallel dazu soll im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit einer landesweiten kommunalen Co-Finanzierung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes geprüft werden. Für den Fall, dass eine der geprüften Alternativen rechtssicher und finanziell in gleicher Höhe zur Verfügung steht, wird von der Verordnungs-Ermächtigung für die Erhebung einer Küstenschutzabgabe kein Gebrauch gemacht. Auch wird zur Beratung der obersten Küstenschutzbehörde ein Küstenschutzbeirat eingerichtet.
Weiterhin wird die Landesregierung gebeten, im Jahr 2011 keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg einzuleiten. Vor der Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.
Ein weiterer Antrag sieht vor, die besonders benachteiligte Gruppe der Taubblinden von der vorgesehenen Kürzung des Landesblindengeldes auszunehmen. Weiterhin werde die Landesregierung aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative die Aufnahme von Altersblindheit als leistungsauslösenden Tatbestand in die Pflegeversicherung zu initiieren.
In der gemeinsamen Schlussabstimmung wurde der Haushaltsentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen der Koalition einstimmig beschlossen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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