| Nr. 235/12
Forderung zur Beibehaltung des Schenkelbrandes bleibt bestehen
Zu der heute (23. Mai 2012) vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers:
„Grundsätzlich ist die Novelle des Tierschutzgesetzes zu begrüßen. Viele Punkte, wie zum Beispiel die betäubungslose Ferkelkastration oder die Einschränkung der Haltung bestimmer Wildtiere in Zirkussen sind zu begrüßen und hierzu gibt es auch parteiübergreifende Zustimmung,“ so Rickers.
Bedauerlicherweise solle aber auch die Außnahmeregelung des Schenkelbrandes bei Pferden zukünftig entfallen.
„Ich frage mich was diese Bundesregierung geritten hat?“ so Rickers.
Über Schmerzgutachten sei eindeutig belegt worden, dass das „Chippen“ für Pferde mit dauerhaften Schmerzen verbunden sei. Folgerichtig habe es in der Landtagsdebatte im Februar auch Zustimmung aus anderen Fraktionen gegeben, den Schenkelbrand weiterhin als Alternative beizubehalten.
Nach der Überzeugungsarbeit im Lande werde es jetzt verstärkt darum gehen auch Überzeugungsarbeit auf Bundesebene zu leisten. Schließlich handele es sich erst um einen Gesetzentwurf, der die Bundesregierung nicht daran hindert einsichtiger zu werden.
„Auch jede zukünftige schleswig-holsteinische Landesregierung ist im Interesse des Tierschutzes und der Pferdezucht in Schleswig-Holstein aufgefordert diesen Unsinn - unter dem Deckmantel des Tierschutzes - entschieden entgegenzutreten“, so Rickers abschließend.
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Max Schmachtenberg
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