| Nr. 344/11
Feuerwehrführerschein kommt noch in dieser Woche
In der laufenden Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird noch in dieser Woche über das „Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz“ des Landes entschieden. Dieses soll in erster Lesung am 24. August, nach Beratung durch den Innen- und Rechtsausschuss am 25. August und in zweiter Lesung am 26. August 2011 durch den Landtag aufgehoben werden. Dieser Schritt ist notwendig, um den Weg frei für eine neue Landesverordnung zu machen, die die erleichterte Vergabe des so genannten „großen Feuerwehrführerscheins“ erst ermöglicht. Damit soll das Problem entschärft werden, dass junge Nachwuchskräfte in freiwilligen Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten mit einem „normalen KfZ-Führerschein“ keine großen Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t führen dürfen.
Hierzu erklärte der feuerwehrpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Matthießen, MdL:
„Ich freue mich, dass wir uns auf ein Verfahren verständigen konnten, mit dem die Umsetzung der neuen Regelungen in Schleswig-Holstein schnellstmöglich erfolgen kann. Nachdem wir lange darauf gewartet haben, dass der Bund die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür schafft, können wir jetzt auch in Schleswig-Holstein reagieren – und wollen das sofort.“
Der CDU-Abgeordnete begrüßte ausdrücklich die verzuglose Umsetzung der Bundesgesetzgebung. Matthießen erinnerte auch an den von der CDU- und FDP-Fraktion im November 2010 in den Landtag eingebrachten Antrag, mit dem die Schaffung der notwendigen bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen gefordert wurde (Drucksache 17/905): „Unser Antrag wurde damals einstimmig beschlossen und wir haben das Ergebnis natürlich sofort nach Berlin geschickt. Unsere Interessen wurden wahrgenommen und das ist ein gutes Signal für alle Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste im Land.“
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Max Schmachtenberg
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