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Fair gewichten!
Als „nicht sehr fair“ bezeichnete heute der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, die Berechnungen des Steuerzahlerbundes zu den Jahreskosten eines Landtagsabgeordneten pro Einwohner.
„Man kann über die Landtagsgröße streiten. Aber dann muss man auch ehrlich mit den Zahlen und Kosten sein“, so Kalinka. Der Abgeordnete machte auf eine Schieflage in der Stellungnahme aufmerksam, die der Steuerzahlerbund in die Anhörung zum Wahlrecht im Innen und Rechtsausschuss des Landtags eingebracht hat (Umdruck 17/1779, Seite 4).
Kalinka: „Der Steuerzahlerbund hat eine Darstellung vorgelegt, in der die Abgeordneten des Landtags vergleichsweise teuer wirken. Dieser Eindruck entsteht, weil verschwiegen wird, wie hoch die Kosten in anderen Bundesländern liegen.“ Kalinka erklärte, dass in der Darstellung des Steuerzahlerbundes fehle, dass ein Abgeordneter in Bremen ca. 10,72 EUR, in Brandenburg 5,63 EUR, in Hamburg 6,29 EUR, in Sachsen 4,88 EUR, in Sachsen-Anhalt 5,94 EUR oder in Thüringen 7,03 EUR oder pro Jahr und Einwohner koste. „Diese Werte sind höher als in Schleswig-Holstein und wurden nicht aufgeführt.“
Ein realistischer Ansatzpunkt sei aber die Angabe, dass die Kosten in Schleswig-Holstein bei 69 Abgeordneten etwa 3,39 EUR pro Jahr und Abgeordneten betragen würden. „Diese Größe soll mit der Wahlrechtsänderung möglichst erreicht werden.“, so Kalinka. „Es ist unstreitig, dass der Landtag nicht bei 95 Abgeordneten bleiben soll. Aber selbst wenn er 95 Abgeordnete hätte, wäre der Wert mit 4,76 EUR immer noch ein guter Durchschnitt.“
Kalinka machte auch deutlich, dass es bei einem Vergleich auf absolute Zahlen ankomme. So erscheine der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit 2,71 EUR pro Abgeordneten recht günstig. Dies liege aber nur daran, dass man die Gesamtkosten auch auf ca. 18 Millionen Einwohner umrechnen könne. Schleswig-Holstein habe dagegen nur 2,8 Mio. Einwohner. Bei kleinen Bundesländern hätten die Parlamente schon wegen der Grundkosten einen immer etwas höheren Wert.
Kalinka: „Jeder Bürger kann sich mit seinen Anliegen an die Abgeordneten wenden. Viele nutzen diese Möglichkeit. Wer als Abgeordneter ordentlich arbeitet, hat oftmals eine 60/70-Stunden-Woche und auch am Wochenende kaum Zeit für Familie und Freunde. Diese Tätigkeit kostet den Steuerzahler nun einmal Geld. Deshalb ist es auch nicht sehr fair, den Eindruck zu erwecken, als könnte man ein Parlament beliebig verkleinern.“
Bezüglich der Verkleinerung des Landtags auf eine Größe von 51 Abgeordneten verwies Kalinka auch auf die Pressemitteilung vom 26.01.2011.
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Max Schmachtenberg
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