EU-Notifizierungsverfahren für den Glücksspielstaatsvertragsentwurf eingeleitet!
CDU und FDP in Schleswig-Holstein treiben die Neuordnung des deutschen Glücksspielrechts weiter voran. Die EU-Kommission hat am 09. Februar 2011 die Einleitung des Notifizierungsverfahrens für den Gesetzentwurf bestätigt:
„Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist vom Europäischen Gerichtshof bis hin zu den deutschen Gerichten zerlegt worden. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Entwurf trägt“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp dazu in Kiel.
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: „Diejenigen Länder, die an einer Suchtbegründung für das Lotteriemonopol festhalten wollen, wären gut beraten, auch möglichst schnell ein Notifizierungsverfahren einzuleiten. Dass sie es nicht tun, spricht für sich.“
Der Vorgang kann auf der Website der EU Kommission unter der Notifzierungsnummer 2011/63 /D