| Nr. 421/13
Es ist zum Fremdschämen
Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hauke Göttsch, hat die heutige (07. August 2013) übereilte Beschlussfassung der Regierungsfraktionen bezüglich der Novellierung des Landesjagdgesetzes scharf kritisiert:
„Offensichtlich gab es in den Regierungsfraktionen nach der vernichtenden Anhörung zum Gesetzentwurf ganz erhebliche Bedenken. Nach einer zehnminütigen Sitzungsunterbrechung wurde der grüne Pfusch von SPD, Grünen und SSW trotzdem durchgewunken. Es ist zum Fremdschämen“, erklärte Göttsch.
Neben ungeklärten Fragen des Tierschutzes sei in der heutigen Ausschusssitzung klar geworden, dass das Land noch nicht einmal die notwendige Gesetzgebungskompetenz besitze, um Munitionssorten zu verbieten.
„Das Waffen- und Sprengstoffrecht liegt laut Grundgesetz in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Bundesregierung hat klar gestellt, dass ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd nur vom Bund erlassen könnte. SPD, Grüne und SSW konnten nicht im Ansatz erklären, weshalb sie das anders sehen. Das hinderte die Abgeordneten der Regierungsfraktionen nicht daran, dem Gesetzentwurf zuzustimmen“, so Göttsch.
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Max Schmachtenberg
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