Aus dem Unterstützungsfonds Schleswig-Holstein für ehemalige Heimkinder sind derzeit 78 Anträge in Bearbeitung, von denen bislang 33 positiv beschieden werden konnten. Die ausgezahlte Gesamtsumme beläuft sich auf 374 000 Euro. Antragsberechtigt sind Heimkinder, die bis 1975 Leid und Unrecht erlitten haben und nach den Richtlinien der Stiftung Anerkennung und Hilfe wie des Heimkinderfonds antragsberechtigt waren, dies aber bislang nicht geltend gemacht haben.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Wir haben nicht nur das Leid und Unrecht durch die wissenschaftlichen Untersuchungen von Prof. Cornelius Borck und seinem Team intensiv aufgeklärt, sondern auch 6,2 Mio. Euro vom Landtag bis 2030 bereitgestellt, um einmalige Zahlungen leisten zu können.
Die Antrags- und Beratungsstelle in Neumünster arbeitet weiter und steht als Ansprechpartner bereit. Ich möchte alle Betroffenen ermutigen, prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht.“