| Nr. 270/10

Erkenntnisse der heutigen Anhörung im Verordnungsentwurf berücksichtigen!

Die zuständige Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Damerow, hat angesichts der heute (25. August 2010) bekannt gewordenen Ankündigung eines Verordnungsentwurfes zur Neuregelung der Residenzpflicht von Asylbewerbern durch Justizminister Emil Schmalfuß gefordert, die Erkenntnisse der ebenfalls am heutigen Donnerstag stattfindenden Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu berücksichtigen.

„Auch in der CDU-Fraktion diskutieren wir seit einiger Zeit, die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber zu erweitern. Der Schritt des Justizministers weist daher grundsätzlich in die richtige Richtung“, erklärte Damerow in Kiel.

Die Innenpolitikerin zeigte sich allerdings irritiert, dass der Justizminister so kurz vor einer seit Wochen geplanten Anhörung des Parlamentes zu diesem Thema einen Verordnungsentwurf ankündigt. Dies gelte umso mehr, als der Minister in seiner Ankündigung bereits Details bekannt gebe.

„Das ist – vorsichtig ausgedrückt – ein nicht alltäglicher Umgang mit den parlamentarischen Gremien. Darüber hinaus ist es ein Gebot der Vernunft, die Erkenntnisse einer Anhörung bei der Ausgestaltung einer Verordnung zu berücksichtigen“, stellte Damerow fest.

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