| Nr. 064/08

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten

Sperrfrist: Redebeginn.
Es gilt das gesprochene Wort.

Wir haben unzählige Debatten in diesem Landtag zum Thema „Nichtraucherschutz“ geführt; darunter sehr ernsthafte, lösungsorientierte.

Die Koalition hat lange um eine Lösung gerungen. Sie wissen, die so genannte Eckkneipe war ein wesentlicher Diskussionspunkt. Aber: Wir haben gemeinsam beschlossen, auch die Einraumeckkneipe soll rauchfrei sein.
Wir haben gewusst, dass es in diesem Bereich eine Delle geben wird.

In über 90 Ländern ist ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Schottland wurde der Untergang der Pub-Kultur vorausgesagt. Nichts dergleichen geschah. Auch Irlands Kneipen haben das Rauchverbot nach einer kleinen Delle unbeschadet überstanden. Eine Geschäftsflaute wie von der Tabakindustrie vorausgesagt, ist ausgeblieben!

Sehr geehrter Herr Dr. Garg, das Schleswig-Holsteinische Nichtraucherschutzgesetz ist seit 7 Wochen in Kraft und schon rufen Sie zum Gesetzesbruch auf. Wir machen in diesem Parlament keine Gesetze zur Ansicht nach dem Motto: Bei Nichtgefallen, Gesetz zurück oder Gesetzesbruch toleriert durch die Landesregierung. Dann sollten wir Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich einstellen. Ein bisschen Gesetz gibt es nicht!

Sie springen auf das Urteil vom 11.02.2008 des Landesverfassungsgerichts Mainz, Rheinland-Pfalz auf und fordern gleiches für Schleswig-Holstein, ohne das Hauptverfahren abzuwarten. Wir halten Ihren Antrag für opportunistisch, in einer Frage, in der wir uns doch grundsätzlich einig sind: dem Nichtraucherschutz.

In Ihrer Pressemitteilung werfen Sie uns vor, wir „hätten uns mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wenig auseinandergesetzt.“ Verehrter Herr Kollege Garg, warum hat das Gesetzgebungsverfahren so lang gedauert? Eben weil wir uns in der Abwägung sehr wohl mit den Konsequenzen des Gesetzes auseinandergesetzt haben. Wir befinden uns in einer Umstellungsphase, die abzuwarten ist, die andere europäische Länder, ohne die von Ihnen prognostizierten Einbrüche, hinter sich gebracht haben.

Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur endgültigen Rechtsklarheit abwarten und bei gravierend neuen Erkenntnissen gesprächsbereit sein. Und genauso hat sich unser Ministerpräsident eingelassen.

Dass allerdings eine Landesregierung per Antrag gebeten wird, einen Gesetzesbruch zu tolerieren, erlebe ich zum ersten Mal in meiner Abgeordnetenzeit. Herr Dr. Garg wir sind auf Einhaltung von Recht und Gesetz vereidigt worden, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir auch aus diesem Grund Ihren Antrag ablehnen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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