| Nr. 339/07

Entideologisierung der Kernenergie ist Voraussetzung für sachgerechte Entscheidungen

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Schon die Formulierung des Antrages des SSW lässt erkennen, dass es wieder um das Schüren von Angst geht. Es ist also wieder ein Antrag über das „Ja“ oder „Nein“ von Kernkraftwerken, die unterschiedliche Beurteilung, ob Kernkraftwerke sicher oder nicht sicher sind.

Dass Putin sich mit australischem Uran im Wert von ca. 600 Millionen Euro eindeckt, muss den SSW nicht interessieren. Auch nicht, dass dieses importierte Uran für mindestens 30 Kernkraftwerke vorgesehen ist, die Russland bis 2027 bauen will.

Eher überlegenswert dürfte es für den SSW , aber auch für alle Parteien sein, wahrzunehmen, dass die Wirtschaft in den neuen EU-Osteuropaländern derartig boomt, dass Produktion und Infrastruktur im Energiesektor nicht mit dem Produktionsanstieg schritthalten können, dass aber eine höhere Abhängigkeit von Russland durch höheren Öl- und Gasbezug diesen Ländern ein Dorn im Auge wäre und ohne Kernkraft auch die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden können. 21 Kernkraftwerke laufen derzeit in den EU-Ländern Osteuropas, weitere sind konkret in Planung. Bald haben wir dann 160 Kernkraftwerke in der EU, fast 500 weltweit, an denen sich die Geister scheiden.

An einer Tatsache geht kein Weg vorbei: Die Energieversorgung in Verbindung mit dem Klimaschutz wird zur Überlebensfrage für Regionen, Länder, für die Welt. Wenn der Pro-Kopf-Ausstoß an Schadstoffen, entstanden aus dem Energieverbrauch, weltweit angeglichen werden soll oder langfristig sogar gleich sein soll, so stellt das Herausforderungen dar, die sich bisher keiner vorstellen kann.

Mit dem Antrag des SSW zur Änderung des Atomgesetzes – natürlich mit dem Gedanken an Stilllegungen von Kernkraftwerken - ist das Problem jedenfalls nicht zu lösen, auch nicht, wenn die Änderung damit begründet wird, dass damit Sicherheit für die Menschen geschaffen werden soll. Die zitierten §§ sind für eine qualifizierte Antragstellung ungeeignet. Denn atomrechtliche Genehmigungen nach dem Atomgesetz werden gar nicht mehr ausgesprochen und ein potentieller Betriebsentzug ist bereits in § 17 Abs. 3 Nr. 2 geregelt. Eine erneute Regelung ist somit völlig überflüssig.

Der SSW kann sich einfach nicht damit abfinden, dass in den hitzigen Debatten nach den Schadensfällen in den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel, die eben kein Sicherheitsrisiko bedeuteten, wieder Sachlichkeit und Ruhe eingetreten sind.

Es wäre zu wünschen, dass alle Parteien das Thema Kernkraftwerke entideologisieren würden, so wie es die CDU tut, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen.

Unsere Fraktion, die den Antrag des SSW ablehnen wird, hat statt des SSW-Antrages einen ganz konkreten Antrag zur „Atomanlagensicherheitsverordnung“ gestellt, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner. Hintergrund dieses Antrages sind auch die Schlussfolgerungen aus den aktuellen Vorkommnissen bei den beiden norddeutschen Kernkraftwerken.

Die Gespräche des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – die im Vorfeld aus aktuellen Anlass sicherlich teilweise auch mit unserer Ministerin besprochen wurden - mit den vier großen Energieversorgungsunternehmen, die Kernkraftwerke betreiben, wurden in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden in der neuen Verordnung mit berücksichtigt.

Sicherheitsfragen, das Kommunikationsverhalten sowie Stromübertragungsmengen sind Inhalte des Gesprächs.

Über die Einführung einer „Sicherheitskultur“ innerhalb eines Jahres wurde Einvernehmen erzielt. Dabei spielt die Umsetzung und Fortentwicklung des grundsätzlich von den Betreibern bereits eingeführten Sicherungsmanagementsystems eine wesentliche Rolle.

Dieses Sicherheitsmanagementsystem ist darauf gerichtet, dass durch festgelegte Prozesse:
- Ein System kontinuierlicher Verbesserung sicherheitsgerechter Verhaltensweisen entsteht,
- Abweichungen von Regeln sowie Fehler auch von Organisation und Technik rechtzeitig erkannt und durch Maßnahmen des Betreibers selbst gelöst werden und
- nationale und internationale Erfahrungen für weitere sicherheitstechnische Verbesserungen zusätzlich ständig nutzbar gemacht werden müssen.

Die deutschen Kernkraftwerke - unabhängig vom ihrem Alter - werden im internationalen Vergleich auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben. Das muss so bleiben, denn Sicherheit ist oberstes Gebot.

Warten wir das Ergebnis der derzeit zwischen Bund und Ländern in der Abstimmung befindlichen Atomanlagensicherheitsverordnung ab. Hoffentlich ergeben sich ja aus diesem Prozess auch neue, ideologiefreie Bewertungen zur Bedeutung der Kernenergie für die Energieversorgung und den Klimaschutz.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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