Bundeskompensationsverordnung | | Nr. 116/20
Endlich verbesserter Schutz für landwirtschaftliche Flächen!
Heiner Rickers, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, begrüßte heute (31.3.2020) die neuen Regeln für den Naturschutzausgleich durch das Inkrafttreten der Bundeskompensationsverordnung:
„In Schleswig-Holstein werden täglich für unterschiedlichste gesellschaftspolitische Ansprüche wie beispielsweise Bauen, Ausweitung der Infrastruktur oder den Ausbau der Erneuerbaren Energien über zweieinhalb Hektar land- und forstwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen. Durch die neue Bundeskompensationsverordnung kann nun dieser Flächenfraß vermindert werden.
Schon lange wird dieser Verbrauch von Flächen von der CDU kritisiert, zudem auch als Naturschutzausgleich nochmals Flächenareale in gleicher Größenordnung ausgeglichen werden müssen, die dann nicht mehr oder nur sehr begrenzt bewirtschaftet werden dürfen. Den höchsten Ausgleich gab es bisher für Ackerfläche, die intensiv genutzt am wenigsten Naturschutz und damit das größte Verbesserungspotenzial bot. Das heizte die Nachfrage nach guten Böden unnötig an. Eine Entwicklung, die in die falsche Richtung führte.
Jetzt endlich bietet die bundeseinheitliche Kompensationsverordnung einen verbesserten Schutz für gute landwirtschaftlichen Flächen. Diese sollen nur nach Prüfung von Alternativen wie beispielsweise der Entsiegelung von Industriebrachen oder der ökologischen Aufbesserung wie Biotopbau auf vorhandenen Flächen in Anspruch genommen dürfen.
Damit wird endlich bundeseinheitlich das Problem des Flächenfraßes in Angriff genommen und vor Inanspruchnahme verpflichtend über den flächenschonenden Umgang und Ausgleich nachgedacht. Ein gutes Signal an die Landwirtschaft!“
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Max Schmachtenberg
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