Landeskrankenhausgesetz | | Nr. 91/20
Endlich Rechtssicherheit für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein
Hans Hinrich Neve, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (5.3.20) zum Entwurf des geplanten Landeskrankenhausgesetzes, das von Gesundheitsminister Heiner Garg vorgestellt wurde:
„Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein nun endlich ein Landeskrankenhausgesetz bekommen soll. Es ist gut, dass neben der Krankenhausplanung und -förderung auch Patientenrechte, Qualitätsmanagement und Patientendatenschutz geregelt werden sollen. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Planungssicherheit im Krankenhauswesen.
Im Gesetzgebungsverfahren muss der Entwurf nun sorgfältig mit allen Beteiligten analysiert werden. Das Ziel sollte dabei sein, mit dem Landeskrankenhausgesetz eine bestmögliche Versorgung im Land sicherzustellen. Dafür bietet der vorliegende Gesetzesentwurf einen guten Aufschlag.
Besonders freut mich, dass der Betreuungsbedarf im Krankenhaus von Menschen mit Behinderungen, Patienten mit Demenz, Sterbenskranken und Kindern anerkannt wurde und der Aufenthalt von Begleitpersonen ermöglicht werden soll.“
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Max Schmachtenberg
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