Der Steinburger CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp hat heute (13. Februar) das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vom 12. Februar begrüßt:
„Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die schon immer von der CDU vertretende Position bestätigt: Die Mehrkosten durch die flächendeckende Verlegung von Erdkabeln dürfen nicht auf alle Stromkunden umgelegt werden. Wir begrüßen daher die Schleswiger Entscheidung ausdrücklich“, so Arp. Diese Entscheidung schaffe Rechts- und damit Planungssicherheit für alle Beteiligten
Das Urteil sei im Sinne der Endverbraucher, die stark unter den Strompreiserhöhungen der letzten Zeit gelitten hätten. Zusätzliche unverhältnismäßige Kosten durch die Verlegung von Erdkabeln müssten daher von ihnen ferngehalten werden. „Das wird durch dieses Urteil erreicht“, so Arp.
Auf der anderen Seite, so betonte Arp, müsse und könne jetzt dafür gesorgt werden, dass die Windkraftanlagen zügig an Netz gehen.