| Nr. 126/07
Eine tragfähige Finanzierungsgrundlage für den ÖPNV
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Busbereich neu geregelt werden.
Ausgangspunkt für diese Notwendigkeit ist die Kürzung der Regionalisierungsmittel durch das Haushaltsbegleitgesetz des Bundes sowie die anspannte Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein. Insbesondere die Haushaltslage des Landes ließ eine vollständige Kompensation der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch das Land nicht zu. Trotzdem ist es uns gelungen, gemeinsam mit dem Finanzministerium eine tragfähige Finanzierung zu finden. Vor diesem Hintergrund hat sich das Wirtschaftsministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Unternehmen zusammengesetzt, um Lösungen für eine Neugestaltung der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu finden. Nach umfangreichen Gesprächen ist es nun gelungen, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden ,die zum einen die Finanzierung sicher stellt und zum anderen einen effizienten Mitteleinsatz gewährleistet.
Die Kreise und kreisfreien Städte erhalten künftig pauschale Zahlungen, die die bisherigen verschiedenen Finanzierungsinstrumente zusammenfassen. Durch diese Lösung reduziert sich der Verwaltungsaufwand für die Kreise und kreisfreien Städte sowie für die Unternehmen erheblich. Entscheidend ist, dass künftig auch Aufgaben –und Ausgabenverantwortung auf kommunaler Ebene zusammengefügt werden. Diese Neuerung können wir uneingeschränkt unterstützen. Sie ist im Übrigen eine lange Forderung der Kommunen. Mit dieser Regelung erhalten die Kommunen auch neuen Gestaltungsspielraum. Unser Anliegen ist es immer gewesen, Kompetenzen auf die kommunale Ebene abzugeben. Die kommunale Ebene weiß am besten, welche Einsparungen möglich sind, wo Doppelverkehre abgebaut werden können.
Gleichzeitig entlasten wir die Kommunen von überflüssiger Bürokratie. So schaffen wir die Verpflichtung zur Aufstellung des landesweiten Nahverkehrsplans und der Aufstellung der regionalen Nahverkehrspläne ab und stellen sie in das Ermessen der Aufgabenträger. Das selbe gilt für die Durchführungen einer strategischen Umweltprüfung. Durch diese Maßnahmen werden die Aufgabenträger zukünftig zeitlich, personell und kostenmäßig entlastet.
In diesem Gesetzentwurf gehen wir ein Stück in die richtige Richtung zur Sicherung des ÖPNV in Schleswig-Holstein. Ein kleiner Anfang ist gemacht. Aber vor dem Hintergrund der Haushaltssituation müssen wir uns weiter über die künftige Gestaltung des ÖPNV in Schleswig-Holstein unterhalten und diskutieren. Sollte der Bund weitere Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln vornehmen, müssen wir in Schleswig-Holstein über die künftige Finanzierung und das Angebot nachdenken. Das Land kann eine weitere Kürzung auch nicht in Teilen erneut kompensieren. Wir werden über das Angebot zwingend nachdenken müssen. Dabei darf es keine Tabubereiche geben. Sollte es zu weiteren Kürzungen durch den Bund kommen, schließe ich Streckenstilllegungen sowohl im Bus- als auch im Schienenverkehr nicht aus. Dieses hier und heute in der Öffentlichkeit auszusprechen hat nichts mit Panikmache zu tun, sondern mit Ehrlichkeit gegen unseren Bürgerinnen und Bürgern.
Ich beantrage, den vorliegenden Gesetzentwurf in den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel