KFA | | Nr. 138/20
Eine gute Basis für einen auskömmlichen, transparenten und gerechten kommunalen Finanzausgleich
Zum Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck:
„Nachdem die SPD in der vergangenen Legislatur die kommunalen Finanzmittel willkürlich und damit teilweise verfassungswidrig verteilt hat, ist es nun unsere Aufgabe, die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts umzusetzen und für einen nachvollziehbaren Verteilungsmechanismus zu sorgen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es gelungen, eine gute Basis für das nun folgende parlamentarische Verfahren zu legen. Inhaltlich setzt der Entwurf die richtigen Schwerpunkte für einen auskömmlichen, transparenten und vor allem gerechten kommunalen Finanzausgleich.
Besonders freue ich mich über die Aufstockung der Ausgleichsmasse um insgesamt 69 Mio. Euro bis 2024 sowie dynamisierte 5 Mio. Euro für den ÖPNV. Damit werden die Kommunen in die Lage versetzt, Ihren Aufgaben noch besser gerecht werden zu können. Wichtige Bestandteile einer bedarfsgerechten Mittelverteilung sind der nun eingeführte Kinderbonus, der die Kosten junger Menschen abbildet und der Flächenfaktor, mit dessen Hilfe Flächenlasten besonders berücksichtigt werden.
Sicherlich wird es aufgrund der unterschiedlichen Interessen innerhalb der kommunalen Familie an einigen Stellen noch zu Diskussionen kommen, aber dafür das parlamentarische Verfahren auch gedacht. Gemeinsam mit der kommunalen Familie wollen wir das neue Finanzausgleichsgesetz verfassungsgerecht auf den Weg bringen.
Wichtig ist es außerdem, den kommunalen Finanzausgleich losgelöst von den Corona bedingten finanziellen Mehrbelastungen zu betrachten. Die gerechte Verteilung dieser Belastungen muss separat gelöst werden.“
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Max Schmachtenberg
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