Hans-Jörn Arp (ehemaliger Abgeordneter)
Parlamentarischer Geschäftsführer, Verkehr

| Nr. 423/12

Eine bewusste Verzögerung der Lizenzvergabe könnte erhebliche Schadenersatzzahlungen zur Folge haben

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat mit Erstaunen auf die heutige (27. September 2012) Meldung der NDR 1 Welle Nord reagiert, nach denen die Entscheidung über eine Lizenzvergabe für Online-Poker möglicherweise durch das Innenministerium bewusst verzögert werden könnte:

„Bislang hat der Innenminister sich auch gegen den Druck seines SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner strikt an Recht und Gesetz gehalten. Eine bewusste Verzögerung wäre grob fahrlässig. Denn das könnte erhebliche Schadenersatzzahlungen zu Folge haben“, erklärte Arp in Kiel.

Der CDU-Abgeordnete forderte einen zügigen Abschluss dieses und aller anderen anhängigen Verfahren. „Das Innenministerium darf nicht durch eine scheibchenweise Abfrage von Zahlen und Daten den Verdacht erwecken, auf Zeit zu spielen“, forderte Arp.

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