| Nr. 008 /07
Ein selbstverständliches Urteil setzt Zeichen
Nr. 008/07 vom 12. Januar 2007
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs über die Staatshaftung im Falle der verschleppten Bearbeitung von Anträgen durch unzureichende Ausstattung von Behörden erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Sauter:
„Dieses Urteil setzt Zeichen: Der Bürger hat das Recht, dass seine Anträge mit der „gebotenen Beschleunigung“ bearbeitet werden.“ Diese Selbstverständlichkeit sei in deutschen Amtsstuben in der Vergangenheit viel zu oft ignoriert worden, weil die einfache Begründung „es ging nicht schneller“ ausreichte. „Diese Praxis hat neben dem erzeugten Frust bei den Bürgern auch der deutschen Wirtschaft geschadet – auch und gerade im Standortwettbewerb mit anderen Ländern“, so Sauter. Nachlässigkeiten in Ämtern und Behörden dürften nicht zu Nachteilen für die Bürger führen.
Der Staat lege seinen Bürgern zahlreiche Pflichten – nicht zuletzt Steuern - auf. Der Bürger habe deshalb im Umkehrschluss einen Anspruch darauf, dass seine Anliegen zeitnah bearbeitet werden.
Sauter warnte allerdings davor, das Problem mit erneuten Forderungen nach mehr Personal in den öffentlichen Verwaltungen lösen zu wollen: „Was wir brauchen, sind nicht mehr Staatsdiener sondern weniger Anträge.“ Das Thema Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau werde deshalb als Thema auf der Tagesordnung bleiben: „Bei der CDU-Landtagsfraktion steht es ganz oben auf der Tagesordnung,“ so Sauter abschließend.
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Max Schmachtenberg
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