| Nr. 52/14
Ein Mindestlohn darf die ehrenamtliche Arbeit im Sport nicht ausbremsen!
Barbara Ostmeier, sportpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, hat heute (30. Januar 2014) vor möglichen schädlichen Auswirkungen eines Mindestlohngesetzes auf die ehrenamtliche Tätigkeit bei Sportvereinen und –verbänden gewarnt:
„Der auf Bundesebene vereinbarte Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport ausgebremst werden“, sagte die sportpolitische Sprecherin im Vorwege einer gemeinsamen Sitzung der Fraktionsarbeitsgruppe Sport mit den Vorstandsmitgliedern des Kreissportverbandes Pinneberg am heutigen Donnerstag,
Die Sportvereine und Fachverbände arbeiteten überwiegend mit ehrenamtlich Tätigen. Das seien Schüler, Studierende und Senioren, aber auch viele Arbeitnehmer, die sich in ihrer Freizeit für ihren Sport engagierten. Die Vereine zahlten Aufwandsentschädigungen für Trainer, Betreuer und Übungsleiter. Bis zu 2.400 Euro im Jahr blieben steuerfrei. „Für diese Tätigkeit wird aber kein Lohn gezahlt, sondern dies entspricht eher einer Anerkennung für die vielfältigen Aufgaben. Deshalb muss bei der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung des schwarz-roten Koalitionsvertrages auf Bundesebene darauf geachtet werden, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sportbereich nicht durch das neue Mindestlohngesetz negativ beeinträchtigt werden“, forderte Ostmeier.
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Max Schmachtenberg
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