Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren, Gewerkschaften, UKSH

| Nr. 278/11

Ein klares Bekenntnis zur Demokratie schadet niemandem

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die SPD-Fraktion wünscht eine Entschließung des Landtags, mit der wir eine ablehnende Haltung zu einer Förderrichtlinie des Bundesfamilienministeriums zum Ausdruck bringen sollen. Diese Richtlinie setzt für Förderungen ein Bekenntnis zur Demokratie voraus. Nun ist ein Bekenntnis zur Demokratie aber nichts Schlechtes oder Schädliches. Deshalb stellt sich die Frage: Warum soll der Landtag so etwas ablehnen?

Bei der Suche nach Antworten fällt auf, dass dieser Antrag teilweise wortgleich bereits in anderen Landesparlamenten eingebracht wurde. Er wurde von SPD und Grünen sogar schon in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort am 10. Februar behandelt und abgelehnt. Auch im Bundesrat wird dieses Thema bereits beraten. Erst am 27. Mai ist es dort in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden. Falls das also der Weg ist, mit dem die SPD nun anzeigt, in welcher Gewichtung und mit welchen Themen sie künftig Lösungen für die schwierigen Probleme des Landes anbietet, dann ist dies wenig.

Inhaltlich ist bemerkenswert, womit die Antragsteller hier Probleme haben. Das Bundesfamilienministerium will öffentliche Fördermittel nur an „Demokratieinitiativen“ vergeben, wenn sich diese zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Ihre Arbeit muss den Zielen des Grundgesetzes förderlich sein und Sie müssen selbst auch darauf achten, dass Fördergelder nicht an solche weitergereicht werden, die gegen unsere Verfassung arbeiten. Diese Anforderungen sind nichts anderes als eine reine Selbstverständlichkeit.

Befremdend ist allerdings der gedankliche Schritt, dass dies etwas mit Verdächtigungen zu tun habe. Es folgt auch keinem Verdacht, wenn Abgeordnete einen Eid auf die Verfassung leisten. Ebenso wenig entspringt es einem Generalverdacht, wenn wir von unseren Regierungsmitgliedern, Richtern oder Beamten den Eid verlangen, dass sie sich für die Verfassung einsetzen. Warum soll der Bund bei der Vergabe öffentlicher Gelder andere Kriterien anlegen? Wer hier ein Problem sieht, sollte in sich gehen.

Die Demokratieerklärung erfüllt einen wichtigen Zweck, auch, weil sie Rückforderungen von Geldern ermöglicht, die nicht zweckgemäß eingesetzt werden. Damit klar wird, worum es hier auch im Konkreten gehen kann, habe ich ein praktisches Beispiel mitgebracht: Es gibt einen „Berliner Polizeibericht 2010“, den die so genannten „Autonomen Gruppen“ herausgegeben. Darin finden sich Angaben über die Organisations- und Personalstruktur der Polizei in Berlin, über Einsatztaktiken und Schutzausrüstungen. Es werden Hinweise gegeben, wo an einem Helm oder an der Schutzausrüstung von Polizeibeamten die ungeschützten Stellen sind. Hinweise, wo man am Besten auf die Fensterscheiben von Polizeifahrzeugen schlägt, damit diese zersplittern, oder wie leicht es ist, bei Polizeiautos die Spiegel abzutreten. Am Ende des Berichts dann die Kennzeichen der zivilen Berliner Polizeifahrzeuge.

Dieser Bericht hat nichts mit staatsbürgerlicher Aufklärung zu tun, er ist eine Anleitung zur Gewalt. Veröffentlicht wird er im Internet auch von Organisationen, die sich selbst als „unabhängig“ bezeichnen, und die vorgeben, sich für Freiheit und Demokratie und gegen den Rechtsextremismus einsetzen zu wollen.
Ich sage jetzt nicht, dass diese Organisationen Fördergelder erhalten oder erhalten haben. Aber dies sind eindeutige Beispiele aus der Wirklichkeit, die zeigen, wo Gefahren liegen. Derartige Gruppen und Menschen dürfen keinen einzigen Cent unserer Steuergelder erhalten – auch nicht mittelbar als Kooperationspartner einer Demokratieinitiative. Eine Abgrenzung hierzu ist notwendig und fördert das gegenseitige Vertrauen.

Wer nicht bereit ist, alle Zweifel an Gewaltfreiheit und Verfassungstreue klar auszuschließen, der trägt die Idee einer friedlichen Demokratie in nicht ausreichendem Maße. Wem es schwer fällt, sich klar gegen jeden Extremismus zu bekennen und das Gleiche auch von seinen Kooperationspartnern einzufordern, der ist nicht geeignet, öffentliche Gelder zu erhalten. Daher lehnen wir den Antrag ab.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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