| Nr. 067/08

Ein Gebot der Gleichbehandlung

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Heike Franzen, hat die heute erzielte Einigung zum Betreuungsgeld auf Bundesebene begrüßt:

„Damit sichern wir die Vielfalt der Lebensentwürfe durch echte Wahlfreiheit“, so Franzen. Es wäre nicht gerecht, durch die Einrichtung von Krippenplätzen nur diejenigen zu fördern, die sich für den Beruf entscheiden, und diejenigen, die sich für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause entscheiden, dadurch zu benachteiligen. „Insbesondere angesichts des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige ist dies ein Gebot der Gleichbehandlung“.

Bund, Land und Kommunen förderten mit erheblichen Mitteln den Ausbau von Krippenplätzen und Tagesmütterangeboten. Ziel sei es, dass 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorgehalten werden könne. So werde es den Eltern ermöglicht, Familien und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Dazu gehöre die echte Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung geben, oder selber für die Kleinsten da sein wollen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Betreuungsgeldes erleichtere der Staat die Entscheidung für Kinder und mache den Eltern Mut zur Erziehung.

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