Hauke Göttsch

Hauke Göttsch
Ausschussvorsitzender Petition, Jagd

| Nr. 53/14

Eigentum verpflichtet – auch Jagdgegner

Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hauke Göttsch, hat angesichts der heutigen (31. Januar 2014) Medienberichterstattung über Planungen zur Umsetzung eines Jagdverbotes auf Antrag von Grundbesitzern Landwirtschaftsminister Robert Habeck aufgefordert, sich nicht erneut vor den Karren der Naturschutzverbände spannen zu lassen:

„Die NABU-Forderung nach einer Auflösung bestehender Pachtverträge geht eindeutig zu weit. Und selbstverständlich müssen die Grundeigentümer die Kosten für den durch das Jagdverbot entstehenden Verwaltungsaufwand tragen“, so Göttsch. Wenn diese Aufgabe den Kreisverwaltungen übertragen werde, dann müssten diese auch angemessene Gebühren von den Antragstellern erheben dürfen.

Die Möglichkeit der Eigentümer, ihren Grund und Boden - auch aus ethischen Gründen - mit einem Bejagungsverbot zu belegen und als befriedeten Bezirk auszuweisen, sei im Bundesjagdgesetz verankert. Nach dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei dies zwingend gewesen und durch die Bundesregierung zügig umgesetzt worden.

Eine Umsetzung in Schleswig-Holstein dürfe jedoch nicht so aussehen, dass sich Grundbesitzer komplett ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen. „Habeck erinnert sonst jeden gern daran, dass Eigentum verpflichtet. Er wird sich nicht die Blöße geben, Jagdgegner davon auszunehmen“, forderte Göttsch.

Etwa 15.000 Rehe würden in Schleswig-Holstein pro Jahr in Verkehrsunfälle verwickelt, hinzu kämen Hirsche und Wildschweine. „Habeck muss regeln, ob unsere Jäger die Nachsuche künftig an den Befriedungsgrenzen abbrechen und die Tiere dann qualvoll verenden müssen. Ich könnte darin keinen Tierschutz erkennen, im Gegenteil: mir dreht sich der Magen um“, erklärte Göttsch.

Zu klären sei weiterhin, wie mit Wildschäden in angrenzenden Gebieten umgegangen werde. „Die Tiere werden sehr schnell wissen, wo nicht gejagt wird. Was ist, wenn Wildschweine nachts benachbarte Felder zerstören und sich dann zum `Verdauungsschlaf` in einen befriedeten Bereich zurückziehen? Wer trägt den Schaden, wenn nicht gejagt werden kann? Auch hier wird sich Habeck eindeutig positionieren müssen und nicht einfach dem NABU-Genörgel folgen können“, so der CDU-Abgeordnete.

Schließlich habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd gesehen und ausdrücklich anerkannt. Eine Umsetzung in Landesrecht müsse auch das berücksichtigen. „Wer nur die Möglichkeit einräumt, die Jagd zu verbieten, der springt zu kurz“, so Göttsch.

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