| Nr. 176/13

Effektivität des Asylverfahrens muss gesichert sein

Die intergrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow, hat sich in der heutigen (20. März 2013) Landtagssitzung gegen eine generelle Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht für Asylbewerber ausgesprochen.

Das Asylrecht besteht für Menschen, die unter Verfolgung zu leiden haben. Schon im Interesse dieser Menschen müssen wir einem Systemmissbrauch entgegen treten und gleichzeitig ein effektives Asylverfahren im Interesse der Asylsuchenden gewährleisten. Die Residenzpflicht ist ein Instrument, das sicherstellen soll, dass Asylbewerber im Rahmen des Verfahrens jederzeit für die Behörden verfügbar sind und damit das Verfahren effektiv betrieben werden kann. Dabei hat das Land Schleswig-Holstein die Bewegungsfreiheit bereits auf das ganze Land ausgedehnt und so für die Menschen deutlich mehr Freiheiten geschaffen, als dies vor der Änderung der Fall gewesen ist“, sagte Damerow. Dem seien entscheidende Lockerungen auf Bundesebene voraus gegangen.

„Insgesamt halte ich die Residenzpflicht jedoch für erforderlich“, so Damerow. Die CDU-Abgeordnete wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Ausdehnung der Residenzpflicht über die Landesgrenzen hinaus unter anderem am Widerstand der SPD-regierten Freien und Hansestadt Hamburg gescheitert war.

Auch im Hinblick auf eine Abschaffung des Arbeitsverbots im ersten Jahr hält Damerow Augenmaß für entscheidend. Es diene der Vermeidung von Anreizen. Ein Systemmissbrauch müsse auch hier im Interesse der Asylsuchenden unterbunden werden. Über die Dauer des Arbeitsverbotes werde dabei möglicherweise ohnehin zu reden sein, da eine entsprechende EU-Richtlinie ein Arbeitsverbot von lediglich bis zu neun Monaten vorsehe.

In Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz riet Damerow dazu, die Diskussionen auf Bundesebene zunächst abzuwarten.

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