Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 465/11

Durch die Tarifpartner vereinbarte verbindliche Lohnuntergrenzen sind der richtige Weg!

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat heute (31. Oktober 2011) die Diskussion über die Einführung verbindlicher Lohnuntergrenzen begrüßt.

„Der Antrag für den CDU-Bundesparteitag zeigt in die richtige Richtung. Ganz entscheidend ist für mich dabei, dass wir nicht in die Tarifhoheit eingreifen. Für die Festlegung der verbindlichen Lohnuntergrenze müssen die Tarifpartner zuständig sein“, betonte Callsen in Kiel.

Die Lohnuntergrenze müsse sich an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren. Callsen sprach sich deshalb eindeutig gegen flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne aus: „Die Höhe von durch Politiker festgesetzten gesetzlichen Mindestlöhnen würde sich statt an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten an Wahlterminen orientieren. Das wäre der falsche Weg“.

Wenn die Tarifpartner die Löhne festsetzten, könnten angemessene und differenzierte Untergrenzen festgesetzt werden, die keine Arbeitsplätze vernichteten. Callsen betonte, die CDU-Landtagsfraktion habe sich bereits in der Vergangenheit gegen Dumpinglöhne eingesetzt. So habe sie die Einbeziehung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die Tariftreueregelung des Landes ermöglicht, bis dies aufgrund von Gerichtsurteilen nicht mehr möglich war.

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